In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 1301-1310 von 3244.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufStelara 130 mg, „EurimPharm“, 1 Stück, Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung UstekinumabEurimPharm Arzneimittel1383008009.02.2021
ChargenrückrufFluanxol® Dragees 5 mg, 100 Dragees FlupentixolBayer Vital0869169909.02.2021
Rote-Hand-BriefePaesel + Lorei05.02.2021
HerstellerinformationPalexia®TapentadolGrünenthal04.02.2021
Rote-Hand-BriefeDiurnal Europe B.V.04.02.2021
Rote-Hand-BriefeMononine® 500 I.E. sowie 1000 I.E., Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions- oder InfusionslösungBlutgerinnungsfaktor IXCSL Behring03.02.2021
Rückrufe allgemeinPortrazza® 800 mg, 50 ml, Konzentrat zur Herstellung einer InfusionslösungNecitumumabLilly Deutschland11645906
13513758
02.02.2021
ChargenrückrufFructus Juniperi contus., 100 g und 250 gCaesar & Loretz00550539
04692615
01.02.2021
ChargenrückrufPalexia® 20 mg / ml, 100 ml und 200 ml Lösung zum EinnehmenTapentadolGrünenthal10032969
10032975
01.02.2021
Rückrufe allgemeinPletal® 100 mg, 28 und 98 Tabletten CilostazolOtsuka Pharma05006941
05007082
01.02.2021
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

BMG: Versorgungsmangel für Acetylsalicylsäure-haltige Arzneimittel in intravenöser Darreichungsform festgestellt

Produkt:
Acetylsalicylsäure-haltige Arzneimittel
Wirkstoff:
Acetylsalicylsäure
Datum:
25.07.2025
Nach Mitteilung des BMG besteht derzeit in Deutschland ein Versorgungsmangel an Acetylsalicylsäure-haltigen Arzneimitteln in intravenöser Darreichungsform. Dabei handelt es sich um Arzneimittel zur Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung. Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können nun die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten. Apotheken sollten sich bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden. Das BMG gibt bekannt, sobald der Versorgungsmangel wieder behoben ist. Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Lieferengpässen von Acetylsalicylsäure-haltigen Arzneimitteln (i.v.) unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. / Quellen BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 21. Juli 2025 (BAnz AT 25.07.2025 B4). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 25. Juli 2025)