In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rote-Hand-BriefeTepadina (Thiotepa) 100 mg04.06.2020
HerstellerinformationTolperison02.06.2020
ChargenrückrufL-Thyrox® Hexal® 100 Mikrogramm, 100 TablettenLevothyroxinHexal29.05.2020
Rückrufe allgemeinLariam, „kohlpharma“, 8 Tabletten Mefloquinkohlpharma-GmbH0889830229.05.2020
Rückrufe allgemeinLariam, „Emra-Med“ 8 TablettenMefloquinEmra-Med Arzneimittel0739318429.05.2020
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Sunosi®SolriamfetolJazz Pharmaceuticals16243615
16243621
16243667
29.05.2020
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Rizmoic®Naldemedin Shionogi B.V.15735730
15866610
15735747
15735753
29.05.2020
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Nubeqa®DarolutamidBayer15586709
15630327
29.05.2020
HerstellerinformationL-Thyrox® Hexal® 100 Mikrogramm Tabletten, 100 Stück Hexal28.05.2020
HerstellerinformationAnticholium®PhysostigminsalicylatDr. Franz Köhler Chemie26.05.2020
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

EU: Ephedrakraut in Nahrungsergänzungen künftig verboten

Datum:
24.03.2015
AMK /Die sogenannte Anreicherungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1925/2006) regelt seit 1. Juli 2007 in der EU den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln, zu denen auch die Nahrungsergänzungsmittel zählen. Bislang regelte die Verordnung nur Mineralstoffe und Vitamine; nun kommen erstmals Einschränkungen bei den »bestimmten anderen Stoffen« hinzu: Ab 1. April 2015 dürfen »Ephedrakraut und Zubereitungen daraus, die aus Ephedra-Arten gewonnen werden«, Lebensmitteln nicht mehr zugesetzt werden. In der Begründung heißt es, dass zwar keine Vermarktung von Lebensmitteln mit Ephedrakraut in Europa bekannt sei, dass es aber leicht möglich sei, Ephedra-haltige Nahrungsergänzungsmittel über das Internet zu bestellen. Die Produkte würden in der Regel zur Gewichtsreduktion oder zur Verbesserung der sportlichen Leistung angeboten. Ephedrakraut beziehungsweise entsprechende Zubereitungen in Nahrungsergänzungsmitteln könnten einem wissenschaftlichen Gutachten der European Food Safety Authority (EFSA) zufolge die Gesamtexposition gegenüber Ephe­dra-Alkaloiden oder Ephedrin soweit erhöhen, dass sie der therapeutischen Dosis für Ephedrin in Arzneimitteln entspreche beziehungsweise diese übersteige. Darüber hinaus wird Yohimberinde und entsprechende Zubereitungen in Teil C des Anhangs III der Anreicherungsverordnung aufgenommen, was bedeutet, dass deren Verwendung möglicherweise gesundheitsschädlich ist, dies aber weiter wissenschaftlich geprüft werden soll. / Quelle Amtsblatt der Europäischen Union vom 12. März 2015, L67/4-L67/5: Verordnung (EU) der Kommission vom 11. März 2015 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Ephedra-Arten und Yohimbe (Pausinystalia Yohimbe (K. Schum) Pierre ex Bielle): www.eur-lex.europa.eu --> DE --> Ephedra; Yohimbe (12. März 2015)