In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 121-130 von 3252.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufIrbesartan Amarox 150 mg und 300 mg FilmtablettenIrbesartanAmarox Pharma18660381
18660398
18660406
18660412
18660429
18660435
18.02.2025
ChargenrückrufRivotrilClonazepamEmra-Med Arzneimittel0032580218.02.2025
HerstellerinformationKisqali®RibociclibNovartis Pharma17.02.2025
ChargenrückrufTacrolimus Heumann retard 0,5 mg Hartkapseln, retardiertTacrolimusHeumann Pharma & Co. Generica KG1849076617.02.2025
ChargenrückrufParicalcitol SUN 5 Mikrogramm / ml InjektionslösungParicalcitolSun Pharmaceuticals Germany1076280517.02.2025
ChargenrückrufNystaderm®-S 100.000 I.E. / ml, 24 ml Suspension, Nystaderm®-S 100.000 I.E. / ml, 24 ml und 48 ml Suspension mit DosierpumpeNystatinDermapharm03936713
03936736
03936742
12.02.2025
ChargenrückrufTacrolimus AL 0,5 mg, 30 und 100 Hartkapseln, retardiert, Tacrolimus AL 1 mg, 30 und 100 Hartkapseln, retardiert, Tacrolimus AL TacrolimusAliud Pharma18110404
18105389
18110410
18105432
18110479
18105455
18110485
18105478
12.02.2025
Herstellerinformationbetapharm Arzneimittel11.02.2025
ChargenrückrufAdiclair® 100.000 I.E. / ml SuspensionNystatinArdeypharm06331749
06331755
10.02.2025
ChargenrückrufDuloxetin beta 30 mg magensaftresistente Hartkapseln, 84 Stück, Duloxetin beta 60 mg magensaftresistente Hartkapseln, 42, 56 undDuloxetinbetapharm Arzneimittel08468872
08468889
11223631
11096552
18075725
06.02.2025
Zeige Ergebnisse 121-130 von 561.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Ranitidin-haltige Arzneimittel: Befristetes Ruhen aller Zulassungen angeordnet - Update13.12.2022
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Dringende Empfehlungen zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Ibuprofen- und Paracetamol-haltigen Fiebersäften für Kinder13.12.2022
Information der Institutionen und BehördenEMA: Ruhen der Zulassung von Arzneimitteln angeordnet, deren Bioäquivalenzstudien von Synchron Research Services, Indien, durchgeführt wurden09.12.2022
Information der Institutionen und BehördenBVL: Pergolid-haltige Tierarzneimittel: Risiko der versehentlichen Einnahme durch Menschen29.11.2022
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Risiko für Fehldosierungen bei Acetylsalicylsäure-haltigen Arzneimitteln (100 mg), die über eine Standardzulassung verfügen28.11.2022
Information der Institutionen und BehördenInformation der Institutionen und Behörden: PRAC/CMDh: Empfehlung zum Widerruf der Zulassung Amfepramon-haltiger Arzneimittel25.11.2022
Information der Institutionen und BehördenBfArM/PEI: Aufruf zur Meldung von Nebenwirkungen im Rahmen der weltweiten MedSafetyWeek 202208.11.2022
Information der Institutionen und BehördenÄnderung der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung: Neue Kennzeichnung Analgetika-haltiger Rezeptur- und Defekturarzneimittel in Kürze erforderlich - Update25.10.2022
Information der Institutionen und BehördenInformationsschreiben zu Paxlovid® (▼, Nirmatrelvir/Ritonavir): Verlängerung der Haltbarkeit um sechs Monate13.10.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: Umfrage zu Meldungen an die AMK11.10.2022

Information der Institutionen und Behörden

BfArM/PEI: Blaue-Hand-Symbol kennzeichnet Schulungsmaterial

Datum:
06.12.2016

AMK / In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren BfArM und PEI über die Einführung eines neuen nationalen Logos zur Kennzeichnung von behördlich angeordneten und genehmigten Schulungsmaterialien zur Minimierung von Arzneimittelrisiken (1). Das Logo zeigt eine stilisierte »Blaue Hand« mit der Aufschrift »behördlich genehmigtes Schulungsmaterial«. Es ist dem Logo der »Roten Hand« nachempfunden, mit dem sicherheitsrelevante Informationen zu Arzneimitteln gekennzeichnet werden. Das Blaue-Hand-Symbol soll es den Adressaten des Schulungsmaterials (Angehörige der Heil- und Pflegeberufe sowie Patienten) erleichtern, dieses verlässlich zu erkennen und von Werbematerialien zu unterscheiden. Damit sollen künftig Informationsverluste und -defizite vermieden werden. Das Blaue-Hand-Symbol darf nur nach Prüfung und Genehmigung durch die Bundesoberbehörden von den Zulassungsinhabern auf die Schulungsmaterialien aufgedruckt werden. Die Materialien für Ärzte, Apotheker, Angehörige der Pflegeberufe wie auch für Patienten können beispielsweise als Informationsbroschüren, Checklisten, Poster, Anwendungsleitfäden oder Patienten-Therapiepässe zur Verlaufskontrolle bereitgestellt werden (2). Diese Schulungsmaterialien sind zusätzlich zu den Gebrauchs- und Fachinformationen bereitzustellen und wie diese entsprechend zu aktualisieren. Bei den betroffenen Arzneimitteln stellen diese, von den Zulassungsbehörden beauflagten und genehmigten, Schulungsmaterialien eine Voraussetzung für die positive Beurteilung des Nutzen/Risiko-Verhältnisses dar, ohne die die Arzneimittel nicht zugelassen werden (2).

 

Das Schulungsmaterial (»educational material«) wird auf den Websites der beiden Bundesoberbehörden unter www.bfarm.de/schulungsmaterial und www.pei.de/schulungsmaterial sowie auf den Websites der Zulassungsinhaber bereitgestellt. Weitere Zugangsmöglichkeiten und zusätzliche Kommunikationswege zu Aktualisierungen beziehungsweise Neuerscheinungen werden gegenwärtig vorbereitet. Die AMK wird über die Entwicklungen hierzu informieren. Aktuell weist die AMK auf die neuen Informationsangebote von BfArM und PEI hin; darunter befinden sich ein Register harmonisierter Schulungsmaterialien sowie ein Informationsflyer zum neuen Blaue-Hand-Symbol, der zum Herunterladen bereitgestellt wird. /


Quellen

  1. BfArM und PEI; »Blaue Hand«: Neues Logo kennzeichnet Schulungsmaterial. www.bfarm.de - Service - Presse - Pressemitteilung Nr. 12 (1. Dezember 2016)
  2. AMK; Schulungsmaterialien von pharmazeutischen Unternehmen zur Minimierung von Arzneimittelrisiken. Pharm. Ztg. 2014, (159) 12:92