In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufPro Ophta Augenverband, diverseLohmann & Rauscher07202215
07202178
10.02.2015
ChargenüberprüfungenMethergin Injektionslösung, 200 Mikrogramm / ml, 5 Stück, AmpullenMethylergometrinNovartis Pharma0067423010.02.2015
DiebstahlSildaristoSildenafilAristo Pharma0570090810.02.2015
Rückrufe allgemeinVokanamet, Filmtabletten, diverseCanagliflozin / MetforminJanssen Cilag10408512
10408535
10408541
10408558
10408564
10408570
10408587
10408593
17.02.2015
ChargenrückrufNemexin, 28 Stück, FilmtablettenNaltrexonBristol-Myers SquibbaA0574254517.02.2015
ChargenrückrufAbilify 10 mg »CC Pharma«, 14 und 98 Stück, TablettenAripiprazolCC Pharma06715013
06715042
24.02.2015
ChargenrückrufOxytocin, diverseOxytocinCarinopharm03119084
03119090
24.02.2015
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Exviera®DasabuvirAbbvie1098627802.03.2015
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Otezla®ApremilastCelgene10991865
10991871
10991888
02.03.2015
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Trulicity®DulaglutidLilly10921563
10921534
10921557
02.03.2015
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenHochdosiertes Vitamin D: Nahrungsergänzungsmittel oder (verschreibungspflichtiges) Arzneimittel?31.05.2016
Information der Institutionen und BehördenFDA: Warnung vor schwerwiegenden kardialen Nebenwirkungen bei ­Überdosierung infolge von Missbrauch Loperamid-haltiger Arzneimittel14.06.2016
Information der Institutionen und BehördenMehrfachentnahme von Parenteralia beziehungsweise rekonstituierten ­Lösungen aus Einzeldosisbehältnissen14.06.2016
Information der Institutionen und BehördenInformation zur Verkehrsfähigkeit und Kennzeichnung in der Apothekensoftware zu Vagantin (Methanthelinium)28.06.2016
Information der Institutionen und BehördenHexavalenter Impfstoff zur Grundimmunisierung: Wegen Produktionsausfall ist befristet ein nicht in Deutschland zugelassener Impfstoff ohne Einzelimport beziehbar05.07.2016
Information der Institutionen und BehördenSachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht05.07.2016
Information der Institutionen und BehördenVeröffentlichungen der AMK im 1. Halbjahr 201620.07.2016
Information der Institutionen und BehördenKontrazeptionszeitraum nach Therapie mit Acitretin auf drei Jahre verlängert20.07.2016
Information der Institutionen und BehördenBfArM informiert über Fälschungen von Viread und Truvada in mehreren EU-Ländern26.07.2016
Information der Institutionen und BehördenFDA: Systemisch angewendete Fluorchinolone können körperlich behindernde und potentiell permanente Nebenwirkungen verursachen02.08.2016

Information der Institutionen und Behörden

Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

Datum:
28.01.2016

AMK / Am 19. Januar 2016 fand die 75. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach Paragraph 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) statt. Der Ausschuss von Sachverständigen der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft sowie den Arzneimittelkommissionen der Ärzte, Tierärzte und Apotheker, in dem die AMK mit einem von zwölf stimmberechtigten Mitgliedern vertreten ist, berät den Gesetzgeber in Fragen der Verschreibungspflicht. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, werden hier nur die wichtigsten Ergebnisse mitgeteilt.
Der Ausschuss empfahl, die Positionen Beclometason, Fluticason, Mometason zu vereinheitlichen: »<Wirkstoff> und seine Ester – ausgenommen zur intranasalen Anwendung zur symptomatischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis, nach der Erstdiagnose einer saisonalen allergischen Rhinitis durch einen Arzt, in einer Tagesdosis bis zu <400/200> Mikrogramm <Wirkstoff>, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen angegeben ist, dass die Anwendung auf Erwachsene beschränkt ist.«
Cannabidiol und seine Zubereitungen werden als Ausgangsstoff zur Zubereitung nicht zulassungspflichtiger Rezeptur- und Defekturarzneimittel angeboten, sind aber bislang nicht von der AMVV erfasst. Der Ausschuss hat nun empfohlen, Cannabidiol der Verschreibungspflicht nach Paragraph 48 AMG zu unterstellen. Außerdem soll folgende obsolete »Sammelposition« aufgelöst werden: »Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die zur Behebung der Amenorrhoe bestimmt sind, auch wenn sie als Mittel gegen  Regel-, Perioden- oder Menstruations­störungen angekündigt werden, zur Anwendung bei Menschen«.


Ein Antrag, das Retinoid Adapalen (lokale Aknetherapie) unter bestimmten Bedingungen aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, wurde abgelehnt. Wenn der Verordnungsgeber den Ausschussempfehlungen folgt, könnten die genannten Änderungen frühestens zum 1. Juli 2016 (eventuell mit Übergangsfristen) in Kraft treten.


Quellen

  • BfArM; Ergebnisprotokoll (Kurzfassung) der 75. Sitzung des Sachverständigenausschusses für
    Verschreibungspflicht nach § 53 AMG am 19.01.2016. www.bfarm.de -> Arzneimittel -> Pharmakovigilanz -> Ausschüsse und Gremien -> Verschreibungspflicht (21. Januar 2016)