In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufEncepur Erwachsene, „EurimPharm“, 10 FertigspritzenFSME-Impfstoff, inaktiviertEurimPharm Arzneimittel0001871521.08.2020
ChargenrückrufClinOleic 20 %, 6x1000 ml, Emulsion zur Infusion Baxter Deutschland0257390621.08.2020
HerstellerinformationEpaclobClobazamEthypharm21.08.2020
ChargenrückrufEncepur Erwachsene, „Orifarm“, 1 und 10 Fertigspritzen FSME-Impfstoff, inaktiviertOrifarm00821524
00832545
19.08.2020
ChargenrückrufCannabisextrakt THC 10 CBD 10, 25 ml Tilray Deutschland1333090519.08.2020
HerstellerinformationErwinase®CrisantaspaseJazz Pharmaceuticals Germany18.08.2020
ChargenrückrufParacetamol BC 125 mg Zäpfchen, 10 Stück Paracetamol Berlin-Chemie0468581617.08.2020
ChargenrückrufErythromycin mikronisiert API, 50 g ErythromycinCaesar & Loretz0311019517.08.2020
ChargenrückrufMinirin 60 Mikrogramm Lyophilisat zum Einnehmen, „Emra-Med“, 30 und 90 Schmelztabletten DesmopressinEmra-Med Arzneimittel09921500
09921517
11.08.2020
ChargenrückrufLoceryl, „axicorp”, 5 ml wirkstoffhaltiger Nagellack Amorolfinaxicorp Pharma1427219110.08.2020
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht

Datum:
20.01.2015
AMK / Am 13. Januar 2015 fand im BfArM, Bonn, die 73. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach Paragraph 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes statt. Dieser Ausschuss der Sachverständigen aus der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft sowie den Arzneimittelkommissionen der Ärzte, Tierärzte und Apotheker berät den Gesetzgeber in Fragen der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen. Die AMK ist mit einem von 13 stimmberechtigten Mitgliedern in diesem Gremium vertreten. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, können hier nur einige für die Apotheken wichtige Ergebnisse mitgeteilt werden. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht empfahl, das Glucocorticoid Mometasonfuroat zur intranasalen Anwendung zur symptomatischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis in einer Einzeldosis von 200 μg ausschließlich zur Anwendung bei Erwachsenen und bei Kindern ab 12 Jahren aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Nachdem der Enkephalinase-Hemmer Racecadotril für die Anwendung bei Erwachsenen bereits 2013 aus der Verschreibungspflicht entlassen worden war, empfahl der Sachverständigenausschuss nun auch die Entlassung aus der Verschreibungspflicht für die Anwendung von Racecadotril bei Kindern ab dem vollendeten 12. Lebensjahr in der Menge von 30 mg je abgeteilter Form zur Herstellung einer Suspension und in einer Gesamtmenge von bis zu 540 mg je Packung für eine maximale Anwendungsdauer von drei Tagen. Wenn der Verordnungsgeber den Voten des Ausschusses folgt, ist damit zu rechnen, dass die genannten Änderungen zum 1. Juli 2015 (eventuell mit Übergangsfristen) in Kraft treten.