In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufPuri-Nethol 50 mg Tabletten, „1 0 1 Carefarm GmbH“Mercaptopurin1 0 1 Carefarm1526736430.05.2025
ChargenrückrufPuri-Nethol 50 mg Tabletten, „1 0 1 Carefarm GmbH“Mercaptopurin1 0 1 Carefarm1526736430.05.2025
ChargenrückrufArilin® 500 mgMetronidazolDr. August Wolff Arzneimittel0258787727.05.2025
ChargenrückrufPuri-NetholMercaptopurinEmra-Med Arzneimittel1520133626.05.2025
ChargenrückrufParacetamol SANAVITA 250 mg ZäpfchenParacetamolSanavita Pharmaceuticals1441639423.05.2025
Rote-Hand-BriefeIxchiqValneva Austria22.05.2025
ChargenrückrufPuri-NetholMercaptopurinAspen Pharma Trading Limited0084767622.05.2025
ChargenrückrufEntocort® rektalBudesonidTillotts Pharma1155632122.05.2025
ChargenrückrufLevodopa / Benserazid-neuraxpharm® 50 mg / 12,5 mg TablettenLevodopa / Benserazidneuraxpharm Arzneimittel09467596
09467627
09467656
21.05.2025
HerstellerinformationToxogonin®Obidoximchlorid20.05.2025
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Versorgungsmangel für Antibiotika-haltige Säfte für Kinder festgestellt25.04.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Ozempic® (Semaglutid) und Trulicity® (Dulaglutid): Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung für Patienten mit Typ 2 Diabetes05.04.2023
Information der Institutionen und BehördenPEI: Appell, die Bestellung saisonaler Grippeimpfstoffe gemäß Bedarfsplanung bis 31. März 2023 abzuschließen24.03.2023
Information der Institutionen und BehördenPEI: Lieferengpass von Vaxchora (▼, Cholera-Impfstoff): Freigabe einer Charge in finnisch-schwedischer Aufmachung für deutschen Markt07.03.2023
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 202228.02.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Ablehnung des Zulassungsantrags von Lagevrio® (Molnupiravir) durch die EMA und Beendigung des Inverkehrbringens in Deutschland24.02.2023
Information der Institutionen und BehördenInformation der Institutionen und Behörden: BfArM: Informationsbrief zu Methotrexat medac® 25 mg/ml Injektionslösung: Streichung der Indikation für Autoimmunkrankheiten16.02.2023
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht03.02.2023
Information der Institutionen und BehördenBMG: Einschränkung der gestatteten Bevorratung von vom Bund zentral beschafftem Paxlovid® (▼, Nirmatrelvir/Ritonavir) für Apotheken, krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken20.01.2023
Information der Institutionen und BehördenAMK: Medikationsfehler bei der Einnahme von Paxlovid® (▼, Nirmatrelvir/Ritonavir) 17.01.2023

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe ergänzt Empfehlungen zur Abmilderung des Versorgungsmangels von Salbutamol-haltigen Inhalativa

Datum:
14.07.2025
AMK / Der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe gemäß § 52b Abs. 3b AMG hat seine bisherigen Empfehlungen zum bestehenden Versorgungsmangel Salbutamol-haltiger Arzneimittel zur pulmonalen Applikation um eine weitere Maßnahme ergänzt (1); die AMK informierte dazu (siehe Pharm. Ztg. 2024 Nr. 4, Seite 91). Apothekerinnen und Apothekern sowie Ärztinnen und Ärzten wird empfohlen, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung alternative Darreichungsformen von Salbutamol, insbesondere Trockenpulver-Inhalatoren, zu verordnen bzw. abzugeben, sofern therapeutisch vertretbar und keine eindeutigen Gründe dagegensprechen: wie etwa Kinder unter fünf Jahren, geriatrische Patienten, Personen mit (erwartbar) schweren akuten Exazerbationen oder nachgewiesen geringem Atemzugvolumen bzw. Atemzugstärke. Im Falle eines Device-Wechsels ist eine erneute Instruktion der Patienten zur Inhalationstechnik (und Reinigung/Pflege des Inhalators) erforderlich, sofern die korrekte Anwendung nicht bekannt ist. Unterstützend kann hierfür die Nationale Versorgungsleitlinie Asthma herangezogen werden (2). Zu Fragen zur Erbringung und Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistung „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ verweist die AMK auf die Materialien der ABDA (3). Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Patienten bei der Abgabe Salbutamol-haltiger Inhalativa – sofern erforderlich – in der Handhabung des neuen Inhalationssystems zu schulen. / Quellen 1) BfArM; Empfehlung des Beirats für Liefer- und Versorgungsengpässe gemäß § 52b Abs. 3b AMG zu weiteren Maßnahmen zur Milderung des Versorgungsmangels von salbutamolhaltigen Arzneimitteln zur pulmonalen Applikation (Stand: 11.07.2025). www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformation → Lieferengpässe → Informationen zur Verfügbarkeit von salbutamolhaltigen Arzneimitteln in pulmonaler Darreichungsform und Empfehlung zur Abmilderung möglicher Engpässe (Zugriff am 14. Juli 2025) 2) Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.; Nationale Versorgungsleitlinie Asthma. www.awmf.org → Service → AWMF aktuell → Nationale Versorgungsleitlinie Asthma (Zugriff am 14. Juli 2025) 3) ABDA; Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik. www.abda.de → Für Apotheker → Pharmazeutische Dienstleistungen → Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik (Zugriff am 14. Juli 2025)