In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 111-120 von 3412.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufNystaderm CremeNystatinDermapharm0393660106.10.2025
ChargenrückrufCozaar Protect 50 mg FilmtablettenLosartanEurimPharm Arzneimittel0063407006.10.2025
ChargenüberprüfungenOxycodonhydrochlorid Heumann akut 10 mg HartkapselnOxycodonhydrochloridHeumann Pharma & Co. Generica KG1763324106.10.2025
Rückrufe allgemeinDuodart 0,5 mg / 0,4 mg Hartkapseln, „EurimPharm”Dutasterid, TamsulosinEurimPharm Arzneimittel09385349
09385355
02.10.2025
Rückrufe allgemeinAvodart 0,5 mg Weichkapseln, „EurimPharm”DutasteridEurimPharm Arzneimittel0417296202.10.2025
Rückrufe allgemeinProscar 5 mg Filmtabletten, „EurimPharm”FinasteridEurimPharm Arzneimittel08626354
09235963
08635146
02.10.2025
HerstellerinformationSubstitol®MorphinsulfatMundipharma01.10.2025
ChargenüberprüfungenOnsetron-Denk 4 mg SchmelztablettenDenk Pharma1099584001.10.2025
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Ogsiveo®Nirogacestat Springworks Therapeutics Ireland01.10.2025
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Ekterly®Sebetralstat Kalvista Pharmaceuticals01.10.2025
Zeige Ergebnisse 111-120 von 587.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM/PEI: Aufruf zur Meldung von Nebenwirkungen im Rahmen der weltweiten MedSafetyWeek 202308.11.2023
Information der Institutionen und BehördenAMK/ZL: Fehlender Inhaltsstoff bei Chondroitin-haltigem Nahrungsergänzungsmittel30.10.2023
Information der Institutionen und BehördenAMK: Tilidin Al comp. Retardtabletten: Vermehrt Meldungen zu aufgequollenen und gedeckelten Tabletten nach Lagerung außerhalb des Blisters24.10.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Fälschung von Ozempic® (▼, Semaglutid): Notwendige Prüfung der Pens/Primärverpackung durch Öffnen jeder Packung11.10.2023
Information der Institutionen und BehördenInformation der Institutionen und Behörden: Fälschungen von Ozempic® (▼, Semaglutid) in deutscher Aufmachung identifiziert06.10.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass Nimodipin Carinopharm 10 mg/50 ml Infusionslösung: Gestattung des Inverkehrbringens von Packungen, die nicht der Freigabespezifikation entsprechen21.09.2023
Information der Institutionen und BehördenBMG/PEI: Versorgungsmangel für Atgam® (▼, equines Anti-T-Lymphozytenglobulin) festgestellt - Update18.09.2023
Information der Institutionen und BehördenAMK: Magnesium-haltige Parenteralia: Risiko von Medikationsfehlern aufgrund unterschiedlicher Darstellung der jeweiligen Wirkstoffmenge08.09.2023
Information der Institutionen und BehördenAMK: Amoxicillin Aurobindo 250 mg/5 ml und Amoxiclav Aurobindo 400 mg/57 mg, Trockensaft (USA): fehlende Dosierhilfe und Markierung zur Rekonstitution05.09.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Gestattung zum Inverkehrbringen von Sultanol® (Salbutamol) in französischer Aufmachung10.08.2023

Information der Institutionen und Behörden

28. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung

Datum:
06.01.2015
AMK / Am 13. Dezember 2014 ist die 28. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten (1). In der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtmVV) wird für das Betäubungsmittel Lisdexamfetamindimesilat eine Höchstverschreibungsmenge von 2100 mg festgelegt. Lisdexamfetamin ist im Fertigarzneimittel Elvanse® 30 mg, 50 mg und 70 mg Hartkapseln enthalten, das im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störungen bei Kindern ab 6 Jahren als Mittel der zweiten Wahl eingesetzt wird. Darüber hinaus wird Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 5 BtmVV geändert: In Fällen, in denen der Arzt dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben hat, genügt auf der Betäubungsmittelverschreibung künftig der ärztliche Hinweis auf diese schriftliche Gebrauchsanweisung. Der genaue Wortlaut »gemäß schriftlicher Anweisung« ist nicht mehr vorgeschrieben. Die alte Vorschrift hatte wiederholt Anlass zu Retaxationen gegeben. In die Anlagen I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) und II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) des Betäubungsmittelgesetzes werden etwa 30 neue gesundheitsgefährdende psychoaktive Substanzen (unter anderem Amphetamin-Derivate, Cannabinoide) aufgenommen. Weiter umfasst die Änderungsverordnung einige Änderungen in den Paragrafen 5a »Substitutionsregister« und 5b »Verschreiben für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie von Hospizen«, die überwiegend die Ärzte beziehungsweise Behörden betreffen. Die vollständige Änderungsverordnung finden Sie in der Rubrik »Amtliche Bekanntmachungen« dieser Ausgabe der Pharmazeutischen Zeitung abgedruckt. In diesem Zusammenhang möchte die AMK darauf hinweisen, dass für Verordnungen nach dem 31. Dezember 2014 die Verwendung der neuen BtM-Rezepte (neun-stellige Rezeptnummer) vorgeschrieben ist. Alte BtM-Rezepte dürfen folglich nach dem 7. Januar 2015 nicht mehr beliefert werden (2). / Quelle www.bgbl.de --> kostenloser Bürgerzugang --> Bundesgesetzblatt Teil I ---> 2014 --> Nr. 57 vom 12. Dezember 2014 --> Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften BfArM; Alte Betäubungsmittelrezepte dürfen ab dem 01.01.2015 nicht mehr zur Verschreibung verwendet werden www.bfarm.de --> Presse --> Pressemitteilung Nr. 13/14 (16. September 2014)