In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 1131-1140 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufMetformin Lichtenstein 500 mg, 180 TablettenMetforminZentiva Pharma0883910401.02.2021
HerstellerinformationPalexia 20 mg / ml Lösung zum EinnehmenTapentadolGrünenthal01.02.2021
Rote-Hand-BriefeUlipristalacetat 01.02.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Fetcroja®CefiderocolShionogi1632586201.02.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Oxlumo®Lumasiran Alnylam1673692101.02.2021
ChargenrückrufPascofemin®-Injektopas SL, 10x2 ml und 100x2 ml Flüssige Verdünnung zur Injektion Pascoe Pharmazeutische Präparate23.01.2021
Rückrufe allgemeinVetren® Gel 30.000 I.E., 100 gHeparin natriumMeda Pharma0311259622.01.2021
ChargenrückrufTilray Cannabisextrakt THC25, 25 ml Tilray Deutschland1659792218.01.2021
Rückrufe allgemeinLamotrigin-Hormosan 25 mg, 50 mg, 100 mg und 200 mg dispers, 50, 100 und 200 Tabletten zur Herstellung einer Suspension zum EinnLamotriginHormosan Pharma02173756
02174460
02177091
02177286
02177872
02179457
02179463
02179523
02179693
14.01.2021
ChargenrückrufTramagit® 200 mg, 20, 50 und 100 RetardtablettenTramadolKrewel Meuselbach02327343
02327366
02327372
12.01.2021
Zeige Ergebnisse 521-521 von 521.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

BMG: Mengenbeschränkte Belieferung bzw. Abgabe von Paracetamol-haltigen Arzneimitteln durch Hersteller, pharmazeutische Großhändler und Apotheken

Datum:
24.03.2020

AMK / Der Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, informiert über eine verstärkte Nachfrage von Paracetamol-haltigen Arzneimitteln aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie und weist auf Maßnahmen zur Vermeidung von Versorgungsengpässen hin.

Zur Sicherstellung der weiteren bedarfsgerechten Versorgung mit Paracetamol-haltigen Arzneimitteln sollen nur für den akuten Behandlungsfall benötigte Mengen beliefert bzw. abgegeben werden.

Apotheken sollen im Rahmen der Beratung therapeutische Alternativen prüfen und Paracetamol-haltige Arzneimittel nur dann abgeben, wenn im individuellen Einzelfall keine therapeutische Alternative in Frage kommt. Es soll nur so viel abgegeben werden, wie für den akuten Behandlungsfall erforderlich ist. Diese Vorgaben gelten auch für den Versandhandel.

VertragsärztInnen werden gebeten, verschreibungspflichtige Paracetamol-haltige Arzneimittel nur nach Prüfung therapeutischer Alternativen und nur in der medizinisch notwendigen Packungsgröße zu verordnen.

Die AMK bittet ApothekerInnen, Patienten, die Paracetamol-haltige Arzneimittel erwerben möchten, angemessen zu beraten und mitzuhelfen einen Versorgungsengpass zu vermeiden. Die AMK informierte bereits über vermeintliche Risiken schwererer Krankheitsverläufe von COVID-19 bei Einnahme von z. B. Ibuprofen; Belege hierfür wurden nicht gefunden (Pharm. Ztg. 2020 Nr. 13, Seiten 86-87). /

Quellen
BMG an AMK (E-Mail-Korrespondenz); BMG-Spahn Lieferengpässe Paracetamol. (24. März 2020)