Veröffentlichungen der AMK im 2. Halbjahr 2016
AMK / Halbjährlich
 veröffentlicht die AMK Verzeichnisse ihrer Nachrichten mit dem Titel, 
der PZ-Fundstelle und dem Grund der Veröffentlichung (siehe Tabelle im 
Service-Teil der aktuellen Druckausgabe 02/2017). Die folgende 
Zusammenfassung gibt in Kürze ausgewählte AMK-Nachrichten aus der 
zweiten Jahreshälfte 2016 wieder. Die AMK-Nachrichten finden Sie auch 
auf der AMK-Homepage: www.arzneimittelkommission.de.
In dieser Zusammenfassung tauchen wiederholt europäische 
Institutionen und deren Abkürzungen auf, die in der Pharmakovigilanz 
eine Rolle spielen:
 
- Die Europäische Arzneimittelagentur oder European Medicines Agency (EMA)
 ist verantwortlich für die wissenschaftliche Bewertung von 
Zulassungsanträgen für Arzneimittel, die in der EU in den Verkehr 
gebracht werden. Die EMA überwacht die Sicherheit dieser Arzneimittel 
und ergreift wenn nötig Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung.
 
 
- EU-Arzneimittelzulassungen werden durch die Europäische Kommission (EU-Kommission) erteilt, geändert oder widerrufen.
 
 
- Der Ausschuss für Humanarzneimittel oder Committee for 
Medicinal Products for Human Use (CHMP) der EMA erarbeitet 
Stellungnahmen (»opinions«) der EMA zu allen Fragen im Zusammenhang mit 
Humanarzneimitteln.
 
 
- Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC)
 der EMA ist für die Überwachung und Bewertung der Sicherheit von 
Humanarzneimitteln zuständig sowie für die europäischen 
Risikobewertungsverfahren verantwortlich.
 
 
- Die Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen
 Anerkennung und dezentrale Verfahren der EMA (Coordination Group for 
Mutual Recognition and Decentralised Procedures – Human, CMDh)
 bearbeitet Zulassungsänderungen bei Arzneimitteln, die auf Grund 
dezentraler Verfahren oder Verfahren der gegenseitigen Anerkennung in 
zwei oder mehr EU-Mitgliedsstaaten im Verkehr sind.
 
 
Maßnahmen der Arzneimittelbehörden
Acitretin
 ist wegen seiner hohen Teratogenität (Acicutan, Neotigason) bei Frauen
 im gebärfähigen Alter kontraindiziert. Der bisher geltende 
Zweijahres-zeitraum für eine Kontrazeption nach Ende einer Therapie 
wurde nun europaweit auf drei Jahre verlängert: Der Konsum von Alkohol 
kann die Verstoffwechselung von Acitretin zu Etretinat bewirken, das 
ebenfalls stark teratogen wirkt. Etretinat hat eine sehr lange 
Halbwertzeit von circa 120 Tagen. Außerdem dürfen Patientinnen während 
drei Jahren nach Ende einer Acitretin-Behandlung kein Blut spenden (PZ 
29/2016, Seite 80).
Im August informierte die AMK über Einschränkungen der systemischen Anwendung bestimmter Fluorchinolone
 (Ciprofloxacin, Ofloxacin, Levofloxacin, Moxifloxacin) bei akuter 
bakterieller Sinusitis, akuter Exazerbation einer chronischen Bronchitis
 und unkompliziertem Harnwegsinfekt durch die amerikanische 
Arzneimittelbehörde FDA. Körperlich behindernde und potentiell 
permanente unerwünschte Wirkungen beeinflussen das 
Nutzen/Risiko-Verhältnis negativ. Die FDA riet, Fluorchinolone bei den 
genannten Infektionen nicht mehr einzusetzen, wenn alternative 
Antibiotika zur Verfügung stehen. Bei unerwünschten Wirkungen soll das 
Fluorchinolon sofort abgesetzt und auf ein anderes Antibiotikum 
umgestellt werden. In Deutschland werden auch Norfloxacin und Enoxacin 
systemisch angewendet; für Ciprofloxacin, Levofloxacin und Moxifloxacin 
bestehen in der EU bereits Einschränkungen für die genannten Infektionen
 (PZ 31/2016, Seite 59).
Im September empfahl der CMDh die Aufnahme von schweren allergischen Reaktionen als unerwünschte Wirkungen topischer Formulierungen von Minoxidil
 in die Produktinformationen. Neben Überempfindlichkeitsreaktionen 
wurden auch Angioödeme und allergische Ödeme berichtet. Patienten sollen
 den Arzt aufsuchen, wenn sie Schwellungen des Gesichts, der Lippen oder
 des Rachens feststellen, die das Schlucken oder Atmen erschweren (PZ 
37/2016, Seite 83).
Die EMA hat im Frühjahr 2016 begonnen, das Risiko einer Hepatitis B-Virus (HBV)-Reaktivierung und das Wiederauftreten hepatozellulärer Karzinome
 unter der Behandlung mit den direkt wirkenden Virustatika zur 
Behandlung der Hepatitis C Daclatasvir (Daklinza), Dasabuvir (Exviera), 
Sofosbuvir/Ledipasvir (Harvoni), Simeprevir (Olysio), Sofosbuvir 
(Sovaldi) und Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir (Viekirax) zu bewerten. 
Der Mechanismus der HBV-Reaktivierung ist derzeit nicht bekannt. In der 
Regel trat sie innerhalb von vier bis acht Wochen nach Behandlungsbeginn
 auf. Derzeit sollen Patienten aufgefordert werden, sich bei Zeichen 
einer Leberschädigung wie Müdigkeit, Schwäche, Appetitlosigkeit, 
Übelkeit, Erbrechen, gelber Haut beziehungsweise Skleren an einen Arzt 
zu wenden (PZ 41/2016, Seite 101).
Über Empfehlungen der EMA zur Vermeidung von Dosierungsfehlern bei peroralen Levetiracetam-haltigen Lösungen
 informierte die AMK im Oktober. Levetiracetam-Lösungen werden mit 
Dosierpipetten in den Handel gebracht. Je nach Patientenalter werden 
unterschiedliche Pipetten eingesetzt. Bei Keppra 100 mg/ml zum Beispiel 
ist für Kinder im Alter von 1-6 Monaten eine 150-ml-Flasche mit einer 
1-ml-Pipette ausgestattet, für Kinder von 6-48 Monaten ist die gleiche 
Flaschengröße mit einer 3-ml-Pipette ausgestattet, und für Kinder ab 4 
Jahren steht eine 300-ml-Flasche mit einer 10-ml-Pipette zur Verfügung. 
Einige Hersteller bieten aber auch nur eine oder zwei verschiedene 
Pipetten an. Unbeabsichtigte Überdosierungen von 
Levetiracetam-haltigen Lösungen wurden berichtet; häufig war der 
Einsatz einer nicht altersgerechten Pipette der Grund. Eine 
Überdosierung von Levetiracetam kann symptomlos verlaufen, aber auch 
Schläfrigkeit, Unruhe, Atembeschwerden und Koma hervorrufen. Bei der 
Abgabe Levetiracetam-haltiger Lösungen soll daher besonders darauf 
geachtet werden, dass die beiliegende Pipette für das Alter des 
Patienten geeignet ist. Zudem soll auf die richtige Verwendung dieser 
Pipette hingewiesen werden (PZ 42/2016, Seite 167).
Eine Neubewertung der Sicherheit von Metformin bei Patienten mit Niereninsuffizienz
 durch den CHMP ergab, dass das Antidiabetikum (z. B. Glucophage) nun 
auch bei Diabetikern mit mäßig reduzierter Nierenfunktion (GFR 
30-59 ml/min) angewandt werden darf. In Deutschland lag die Grenze seit 
eineinhalb Jahren bei 45 ml/min; in Europa galten unterschiedliche 
Regelungen. Patienten mit Niereninsuffizienz sind besonders durch 
Laktatazidosen gefährdet, da Metformin renal eliminiert wird. Bei 
Niereninsuffizienz sollen reduzierte Dosierungen eingehalten werden; bei
 einer GFR unter 30 ml/min ist Metformin weiter kontraindiziert. Die 
neue Regelung gilt nicht für Dapagliflozin/Metformin-Kombinationen 
(Xigduo), das weiterhin bei Patienten mit einer GFR von unter 60 ml/min 
nicht angewandt werden darf (PZ 43/2016, Seite 99).
 
Herstellerinformationen
Im Juli informierten die Firmen Bayer Vital GmbH und MSD Sharp & Dohme GmbH mittels Rote-Hand-Brief über eine neue Kontraindikation für Riociguat (Adempas):
 Patienten mit pulmonaler Hypertonie in Verbindung mit idiopathischen 
interstitiellen Pneumonien dürfen nicht mit Riociguat behandelt werden. 
Ein erhöhtes Sterblichkeitsrisiko und ein erhöhtes Risiko für schwere, 
unerwünschte Ereignisse unter Riociguat hatten sich in einer Studie 
gezeigt. Studien mit Riociguat wurden hauptsächlich bei folgenden 
Unterformen der pulmonalen arteriellen Hypertonie (PAH) durchgeführt: 
idiopathische beziehungsweise familiäre PAH und PAH in Verbindung mit 
Bindegewebserkrankungen. Die Anwendung von Riociguat bei anderen Formen
 der PAH wird nicht empfohlen (PZ 27/2016, Seite 100).
Ebenfalls im Juli informierten die MSD Sharp & Dohme GmbH und die Grünenthal GmbH mittels Rote-Hand-Brief über neue Dosierungsempfehlungen zu Etoricoxib (Arcoxia).
 Für Patienten mit rheumatoider Arthritis beziehungsweise Spondylitis 
ankylosans (Morbus Bechterew) wird nun eine auf 60 mg reduzierte 
Tagesdosis empfohlen. Bei Patienten mit unzureichender Symptomlinderung 
kann die bislang empfohlene Tagesdosis von 90 mg Etoricoxib in den 
beiden Indikationen angewendet werden. Sobald sich jedoch die 
Patientensituation stabilisiert hat, kann eine Dosisreduktion auf 60 mg 
Etoricoxib täglich angezeigt sein (PZ 29/2016, Seite 80).
Die MSD Sharp & Dohme GmbH informierte im Juli durch einen Rote-Hand-Brief über Einnahme- beziehungsweise Dosierungsfehler beim Austausch von peroralen Darreichungsformen von Posaconazol (Noxafil).
 Für Therapie und Prophylaxe invasiver Mykosen sind Tabletten in einer 
Dosierung von 600 mg/Tag am ersten Tag und 300 mg/Tag an den folgenden 
Tagen zugelassen; die entsprechende Dosierung der Suspension beträgt 
600-800 mg/Tag. Ein Austausch der Suspension gegen die Tabletten oder 
umgekehrt kann ohne Dosisanpassung Über- beziehungsweise 
Unterdosierungen hervorrufen. Die Packmaterialien der peroralen 
Darreichungsformen sollen künftig Tabletten und die Suspension besser 
unterscheidbar machen und einen Warnhinweis darauf enthalten, dass die 
beiden Darreichungsformen nicht austauschbar sind (PZ 29/2016, Seite 
81).
Die Firma Gilead Sciences GmbH informierte im August durch einen 
Rote-Hand-Brief über das Ergebnis der EU-weiten Sicherheitsüberprüfung 
von Idelalisib (Zydelig). Unter Idelalisib hatten sich 
vermehrt infektionsbedingte Todesfälle gezeigt. Die Anwendung von 
Zydelig als Erstlinientherapie von Patienten mit chronischer 
lymphatischer Leukämie wurde daher eingeschränkt. Umfassende, 
detaillierte Maßnahmen zur Vorbeugung von schweren Virusinfektionen 
(Pneumocystis-jiroveci-Pneumonie, Cytomegalievirus-Infektionen) wurden
 in die Fachinformation aufgenommen (PZ 34/2016, Seite 80).
Im September informierte die Gedeon Richter Pharma GmbH über eine möglicherweise verminderte Wirksamkeit Levonorgestrel-haltiger Notfallkontrazeptiva,
 wenn diese zusammen mit CYP3A4-Induktoren (z. B. Carbamazepin, 
Primidon, Phenobarbital, Phenytoin, Rifampicin, Ritonavir, Efavirenz, 
Johanniskraut, Griseofulvin) angewandt werden. In diesen 
Fällen soll
 daher eine Kupferspirale eingelegt werden. Falls dies nicht möglich 
ist, soll die Dosis des Levonorgestrel-haltigen Notfallkontrazeptivums 
verdoppelt werden (1x3 mg). Ulipristalacetat sei keine Alternative, da 
dessen Wirksamkeit durch CYP3A4-induzierende Arzneimittel noch stärker 
abgeschwächt werde (PZ 39/2016, Seite 100).
In einem Rote-Hand-Brief informierte die Amgen GmbH im Oktober über Fälle lebensbedrohlicher, teils tödlicher Pankreatitiden unter der Behandlung mit Blinatumomab (Blincyto);
 meist trat die Pankreatitis innerhalb von 12 Tagen nach Beginn der 
Behandlung auf. Daher sind die Patienten anzuhalten, auf Zeichen einer 
Pankreatitis wie Oberbauchverhärtung, Oberbauchschmerzen, Übelkeit und 
Erbrechen zu achten und medizinischen Rat einzuholen, wenn diese 
Symptome auftreten. Die Behandlung mit Blinatumomab soll unterbrochen 
werden, falls eine Pankreatitis mit Schweregrad 3 auftritt, und nach 
einer Verbesserung auf Grad 1 in reduzierter Dosis wieder begonnen 
werden. Im Falle einer Pankreatitis mit Schweregrad 4 soll ein 
dauerhafter Abbruch der Therapie erwogen werden (PZ 43/2016, Seite 100).
Die Celgene GmbH informierte im November durch einen Rote-Hand-Brief über Suizidgedanken und suizidales Verhalten unter Apremilast (Otezla).
 Der Phosphodiesterase-4-Inhibitor wird als Reservemittel bei Psoriasis 
eingesetzt. Suizidgedanken und suizidales Verhalten, mit oder ohne 
Depression in der Anamnese, sowie Fälle von vollendetem Suizid wurden 
vereinzelt berichtet. Daher ist bei Patienten mit psychiatrischen 
Symptomen in der Anamnese oder bei Patienten, die Arzneimittel mit 
möglicherweise unerwünschten psychischen Wirkungen einnehmen, der Nutzen
 der Behandlung mit Apremilast sorgfältig gegen die Risiken abzuwägen. 
Wenn neue psychische Symptome auftreten oder bestehende Symptome sich 
verschlechtern oder wenn Suizidgedanken festgestellt werden, wird 
empfohlen, die Behandlung mit Apremilast abzubrechen. Patienten, 
Angehörige und Pflegepersonen sollen den Arzt über Verhaltens- oder 
Stimmungsänderungen umgehend informieren (PZ 45/2016, Seite 108).
Die Celgene GmbH informierte im November durch einen weiteren Rote-Hand-Brief über Virus-Reaktivierungen unter dem Immunsuppressivum Lenalidomid (Revlimid),
 darunter solche mit Herpes-Zoster (VZ)- und Hepatitis B (HB)-Viren. 
Daher ist der HBV-Status vor Beginn der Behandlung mit Lenalidomid 
abzuklären. Bei Patienten, die positiv auf eine HBV-Infektion getestet 
wurden, soll ein Arzt mit Erfahrung in der Behandlung von Hepatitis B 
herangezogen werden. Zuvor infizierte Patienten müssen während der 
gesamten Behandlung engmaschig auf Anzeichen und Symptome einer 
Virus-Reaktivierung, einschließlich einer aktiven HBV-Infektion, 
überwacht werden (PZ 45/2016, Seite 108).
Rechtliche Änderungen
Am 1. Oktober 2016 traten Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung
 in Kraft. Seither dürfen Apotheken bestimmte Angaben auf dem Rezept 
ohne Rücksprache ergänzen (Vorname der verschreibenden Person, deren 
Telefonnummer). Außerdem wurde Cannabidiol verschreibungspflichtig, das 
in nicht zulassungspflichtigen Rezeptur- und Defekturarzneimitteln 
eingesetzt wird. Die Ausnahmen für die intranasale Anwendung der 
Glukokortikoide Beclometason, Fluticason und Mometason wurden 
einheitlich gefasst. Damit wurden auch erstmals Mometason-haltige und 
Fluticason-haltige Nasalia aus der Verschreibungspflicht entlassen. Die 
Position ›Bromelain-Proteasen-Konzentrat‹ wurde präzisiert, um 
klarzustellen, dass nur das Fertigarzneimittel Nexobrid zur Behandlung 
von Verbrennungen verschreibungspflichtig ist, nicht aber 
Fertigarzneimittel zur peroralen Anwendung (PZ 40/2016, Seite 99).
Die Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
 betrifft »Vorkommnisse«, die die Apotheken bislang der AMK melden 
konnten. Seit dem 1. Januar 2017 müssen Apotheken Vorkommnisse bei 
Medizinprodukten auf offiziellen Formularen ausschließlich dem BfArM 
melden. Durch die genannte Änderungsverordnung wurde außerdem der 
Begriff »Vorkommnis« erweitert. Auch ein Mangel der 
Gebrauchstauglichkeit, der eine Fehlanwendung verursacht, stellt 
zukünftig ein Vorkommnis dar. Das BfArM stellt auf seiner Homepage die 
Formulare für die Meldung von Vorkommnissen zur Verfügung (www.bfarm.de
   -> Startseite -> Service -> Formulare -> Formulare 
Medizinprodukte); die AMK hat auf ihrer Homepage einen Link zu diesen 
Formularen eingerichtet (PZ 45/2016, Seite 107).
Sonstige AMK-Nachrichten
BfArM und PEI informierten im Dezember über ein neues nationales
 Pharmakovigilanz-Logo (Blaue-Hand-Symbol) zur Kennzeichnung von 
behördlich angeordnetem und genehmigtem Schulungsmaterial zur 
Minimierung von Arzneimittelrisiken (»educational material«). Das Logo 
ist der »Roten Hand« nachempfunden und enthält den Schriftzug 
›behördlich genehmigtes Schulungsmaterial‹. Das Blaue-Hand-Symbol soll 
es den Adressaten des Schulungsmaterials erleichtern, dieses von Werbung
 zu unterscheiden. Das Blaue-Hand-Symbol darf nur nach Prüfung und 
Genehmigung durch die Bundesoberbehörden von den Zulassungsinhabern auf 
die Schulungsmaterialien aufgedruckt werden. Schulungsmaterial für 
Ärzte, Apotheker, Angehörige der Pflegeberufe beziehungsweise Patienten 
kann zum Beispiel Broschüren, Checklisten, Poster, Anwendungsleitfäden 
und Patienten-Therapiepässe umfassen. Das Schulungsmaterial wird auf den
 Websites der Bundesoberbehörden unter www.bfarm.de/schulungsmaterial und www.pei.de/schulungsmaterial sowie auf den Websites der Zulassungsinhaber bereitgestellt (PZ 49/2016, Seite 139).
Im August informierte die AMK über ihre Bewertung des Risikos von Lipidpneumonien durch ölige Nasalia
 unter Berücksichtigung von pflanzlichen Ölen. Die bisherigen Aussagen 
zum Risiko der Lipidpneumonie in den entsprechenden 
DAC/NRF-Veröffentlichungen sollen beibehalten werden: Bei lipophilen 
flüssigen Rezepturen besteht das Risiko der Aspiration und von 
Lipidpneumonien. Als problematisch gelten nicht nur flüssige Paraffine, 
sondern auch fette Öle. Ölige Nasalia sollen nur nach einer ärztlich 
gestellten Indikation und Risiko/Nutzen-Bewertung mit regelmäßigen 
Verlaufskontrollen über den kürzest möglichen Zeitraum und in der 
geringsten wirksamen Dosierung angewandt werden; Kinder sollen nicht 
damit behandelt werden. Husten und Erkältungen sowie verstopfte 
Nase/Rhinosinusitis sollen nicht mit öligen Nasalia behandelt werden. 
Für Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder, liegende Patienten, 
Patienten mit Neigung zur Aspiration, Patienten mit gastrointestinalen 
Krankheiten besteht ein erhöhtes Risiko für Lipidpneumonien (PZ 34/2016,
 Seite 99).
Zur Minimierung von unerwünschten Hautreaktionen bei der Anwendung topischer Antiphlogistika (NSAR)
 empfahl die AMK im Dezember den Apotheken, die Patienten auf die 
korrekte Anwendung hinzuweisen (keine Anwendung auf kranker oder 
verletzter Haut, keine großflächige Anwendung, keine Okklusion, keine 
Anwendung bei gleichzeitiger systemischer Anwendung von NSAR) und auf 
mögliche unerwünschte Wirkungen an der Haut aufmerksam zu machen. Vor 
allem älteren Patienten soll zu einem Verträglichkeitstest geraten 
werden, zum Beispiel am Unterarm, wobei auch eine verzögerte 
Unverträglichkeit vorkommen kann. Die Patienten sollen NSAR-haltige Gele
 bei ersten Hautrötungen sofort absetzen, mit reichlich Wasser abwaschen
 und bei schweren Hautreaktionen unverzüglich ärztlichen Rat einholen 
(PZ 48/2016, Seite 103). /
