In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufAtomoxetin Heumann 10 mg Hartkapseln, 7 und 28 StückAtomoxetinHeumann Pharma & Co. Generica KG14063872
14063889
08.01.2026
ChargenrückrufBupropion-neuraxpharm 300 mg Tabletten mit veränderter WirkstofffreisetzungBupropionneuraxpharm Arzneimittel1425192907.01.2026
Rückrufe allgemeinAlle Arzneimittel der Hanosan GmbHHanosan05.01.2026
HerstellerinformationNimotop®, 30 mg, Filmtabletten und Nimotop® S, 30 mgLaboratoire X.O05.01.2026
HerstellerinformationTegretal®CarbamazepinNovartis Pharma05.01.2026
ChargenrückrufTenofovirdisoproxil Cipla 245 mg FilmtablettenTenofovirdisoproxilCipla N.V.14144116
14144122
02.01.2026
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Imaavy® NipocalimabJohnson & Johnson01.01.2026
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Byfavo® RemimazolamPaion01.01.2026
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Loqtorzi™ ToripalimabTopalliance Biosciences Europe01.01.2026
ChargenrückrufFingolimod Glenmark 0,5 mg HartkapselnFingolimodGlenmark Arzneimittel17305241
17305258
30.12.2025
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Versorgungsmangel für Arzneimittel mit der Wirkstoffkombination Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil festgestellt - Update07.05.2024
Information der Institutionen und BehördenAkdÄ: Sekundäre Knochenmarkaplasie aufgrund eines Medikationsfehlers: Einnahme von Cecenu® (Lomustin) anstelle von CEC® (Cefaclor)02.05.2024
Information der Institutionen und BehördenCHMP/EMA: Ruhen der Zulassungen von Arzneimitteln empfohlen, deren Bioäquivalenzstudien von Synapse Labs Pvt. Ltd, Indien, durchgeführt wurden - Update 25.03.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM/Bezirksregierung Köln: Gestattung gemäß § 79 Abs. 5 AMG für Natriumperchlorat Dyckerhoff 300 mg/ml Tropfen zum Einnehmen, als Fertigarzneimittel ohne Zulassung19.03.2024
Information der Institutionen und BehördenPEI: Appell, die Bestellung saisonaler Grippeimpfstoffe gemäß Bedarfsplanung bis 31. März 2024 abzuschließen19.03.2024
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Versorgungsmangel für Natriumperchlorat-haltige Arzneimittel festgestellt27.02.2024
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 202327.02.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Aktuelle Entwicklungen zur Fälschung von Ozempic® (Semaglutid): die Empfehlung an Apotheken zur Öffnung jeder Packung zwecks Prüfung auf Fälschungsmerkmale entfällt15.02.2024
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Versorgungsmangel für Arzneimittel mit der Wirkstoffkombination Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil festgestellt01.02.2024
Information der Institutionen und BehördenAMK: Vermehrt Verdachtsmeldungen eines potenziellen Missbrauchs Tropicamid-haltiger Augentropfen aus Apotheken29.01.2024

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Hinweis zur Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel: Patientenverständlich gestaltete Wirkstoffbezeichnung korreliert in Einzelfällen nicht mit der angegebenen Wirkstoffstärke im BMP

Datum:
06.06.2025
AMK / Im Rahmen der Umsetzung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) sind Angaben zu Wirkstoff, Wirkstärke und Darreichungsform seit dem 1. April 2025 aus der Referenzdatenbank des BfArM für Fertigarzneimittel gemäß § 31b Sozialgesetzbuch V (SGB V) zu übernehmen. Aktuell weist das BfArM darauf hin, dass in Einzelfällen die patientenverständlich gestaltete Wirkstoffbezeichnung pharmazeutisch-rechnerisch nicht mit der angegebenen Wirkstoffstärke korreliert. Die Daten erheben laut BfArM insofern nicht den Anspruch, als Basis für Dosierschemata oder Therapiepläne zu dienen. Damit Angaben zu Wirkstoff(en), Wirkstärke(n) und Darreichungsform(en) patientenverständlich und einheitlich über alle betroffenen Softwaresysteme abgebildet werden können, werden diese vom BfArM in einer Referenzdatenbank lizenz- und kostenfrei zugänglich gemacht. Ziel soll es sein, die Verständlichkeit und Lesbarkeit für Patienten zu verbessern und damit potenzielle Medikationsfehler zu vermeiden. Bei der Anwendung der Referenzdaten im Praxis- und Klinikalltag hat sich laut BfArM herausgestellt, dass die Wirkstoffstärke dann als besonders patientenverständlich beurteilt wird, wenn diese in Übereinstimmung zur Arzneimittelbezeichnung steht. Um diese Erkenntnisse zu implementieren, wurden Regeländerungen vorgenommen, deren technische Umsetzung voraussichtlich bis Ende Juni 2025 abgeschlossen sein soll. Parallel werden bereits manuelle Datenänderungen vorgenommen, sodass sukzessive mit der zweiwöchigen Datenlieferung Anpassungen wirksam werden. Um möglichen Patientenrisiken vorzubeugen, bittet die AMK Apothekerinnen und Apotheker, die Angaben auf dem BMP, insbesondere wenn dieser in der Apotheke erstellt, vorgelegt beziehungsweise bearbeitet wird, auf Plausibilität zu prüfen und Unstimmigkeiten an das BfArM (Referenzdaten@bfarm.de) zu melden. Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken, einschließlich (potenziellen) Medikationsfehlern, sind bitte der AMK unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. / Quellen BfArM: Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel gemäß § 31b SGB V: Aktueller Hinweis. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Referenzdatenbank (Zugriff am 6. Juni 2025)