In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 1071-1080 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Inrebic®FedratinibCelgene1680184801.04.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Idefirix®ImlifidaseHansa Biopharma16698422
16698439
01.04.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Retsevmo®Selpercatinib Lilly16929933
16929910
01.04.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Tukysa®TucatinibSeagen16945151
16945168
01.04.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Kesimpta®Ofatumumab Novartis Pharma01.04.2021
ChargenrückrufPantoprazol Aurobindo 40 mg, 100 magensaftresistente TablettenPantoprazolAurobindo Pharma1110073331.03.2021
ChargenrückrufPulmotin Erkältungssalbe, 25 g Eucalyptusöl, racemischer Campher, Sternanisöl, Thymianöl, Thymol, KoniferenölSerumwerk Bernburg1372588031.03.2021
ChargenrückrufLenzetto 1,53 mg / Sprühstoß, 3x8,1 ml, transdermales Spray EstradiolGedeon Richter Pharma1134086829.03.2021
ChargenrückrufLinola Fett N Ölbad, 200 und 400 ml Dr. August Wolff & Co.KG Arzneimittel06170938
06170944
29.03.2021
ChargenrückrufKonakion® MM 10 mg, 10 Ampullen, Lösung PhytomenadionCheplapharm Arzneimittel0427303126.03.2021
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Information der Institutionen und Behörden: BfArM: eingeschränkte Verfügbarkeit von Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Fiebersäften für Kinder

Datum:
29.07.2022
Das BfArM informiert im Zusammenhang mit der derzeitig stark eingeschränkten Verfügbarkeit von Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Fiebersäften zum derzeitigen Lagebild und über getroffene Maßnahmen.

Um die angespannte Versorgungssituation zu kompensieren, kann nach Abstimmung zwischen BfArM, GKV Spitzenverband und ABDA auf die Fertigung von Rezepturarzneimitteln auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken zurückgegriffen werden.

Diese Maßnahme soll ausschließlich im Einzelfall zur Anwendung kommen, wenn der Krankheitszustand des Kindes eine Behandlung mit den in Rede stehenden Wirkstoffen erfordert und nur unter Erfüllung der folgenden Voraussetzungen:

  • Der Fiebersaft wurde vom behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin verschrieben.
  • Die Nichtbeschaffbarkeit des verordneten Fertigarzneimittels ist in der Apotheke zu dokumentieren. Hierfür wird die Dokumentation in den Warenwirtschaftssystemen als ausreichend erachtet.
  • Bei Nichtverfügbarkeit des verordneten Arzneimittels erfolgt die Rücksprache zu medikamentösen Alternativen mit dem verordneten Arzt bzw. Ärztin.
  • Im Falle, dass die Gabe von Paracetamol- oder Ibuprofen-haltigen Fiebersäften medizinisch erforderlich ist, ist ein neues Rezept über eine Rezeptur auszustellen.
  • Die Taxierung der Rezeptur erfolgt nach Arzneimittelpreisverordnung. Die Regelungen der Hilfstaxe (Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (§§ 4 und 5 der AMPreisV)) gelten.

  

Weiterhin wird das BfArM regelmäßig die Lieferfähigkeit der Unternehmen ermitteln und entsprechend informieren. Sofern eine längere Nichtverfügbarkeit durch das BfArM nachgewiesen ist, kann die Herstellung in der Apotheke auch im Defekturmaßstab ohne Nachweis vorheriger regelmäßiger ärztlicher Verordnungen erfolgen.

Der GKV-Spitzenverband wird die Krankenkassen informieren und dringend empfehlen, dass in dem Zeitraum des Lieferengpasses die Rezepturen den Apotheken von den Krankenkassen erstattet werden.

Die AMK bittet ApothekerInnen, betroffene Eltern und Arztpraxen bei Bedarf angemessen zu informieren.

Die AMK steht in engem Austausch mit den Beteiligten und informiert umgehend, sobald neue Erkenntnisse vorliegen. Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Fiebersäften für Kinder sind bitte unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

Quellen
BfArM; Aktuelle Informationen des BfArM zur eingeschränkten Verfügbarkeit von Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Fiebersäften für Kinder. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe (Zugriff am 29. Juli 2022)