In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 1031-1040 von 3205.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufLegapas® Tropfen, 20 und 45 mlCascararinde-FluidextraktPascoe Pharmazeutische Präparate01516668
01516674
26.10.2021
ChargenrückrufCoAprovel® 150 mg / 12,5 mg, 28 und 98 FilmtablettenIrbesartan, HydrochlorothiazidSanofi-Aventis Deutschland02766580
02766628
25.10.2021
ChargenrückrufInzolen®-Infusio E, 1x250 ml, 4x250 ml, 10x250 ml und 10x500 ml Infusionslösungparenterale Elektrolyt- und SpurenelementlösungDr. Franz Köhler Chemie16010176
08427258
08435996
08427264
08436056
22.10.2021
ChargenrückrufChampix 0,5 mg / 1 mg, „Emra-Med“, 53 Filmtabletten und Champix 1 mg, „Emra-Med“, 56 FilmtablettenVareniclinEmra-Med12539626
07761624
21.10.2021
ChargenrückrufVitamin D3 K2 Hevert plus Calcium und Magnesium 1000 IE, 60 KapselnHevert-Arzneimittel1633693715.10.2021
Rote-Hand-BriefeVaxzevriaChAdOx1-S [rekombinant]AstraZeneca13.10.2021
Rote-Hand-BriefeCOVID-19 Vaccine JanssenJanssen-Cilag13.10.2021
Chargenrückrufneo-angin® junior Halsschmerzlutscher, 8 StückLichen Islandicus Trockenextrakt, CalciumpantothenatMCM Klosterfrau1659983213.10.2021
ChargenrückrufMisteltropfen Hofmann’s® Traditionell, 50 ml TropfenMistelkrauttinkturHofmann & Sommer0961702111.10.2021
ChargenrückrufASS - 1 A Pharma Protect 100 mg magensaftresistente Tabletten, 100 StückAcetylsalicylsäure1 A Pharma1040993111.10.2021
Zeige Ergebnisse 541-544 von 544.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBei Arzneimittelrückrufen kein Austausch ohne ärztliche Verschreibung21.10.2014
Information der Institutionen und BehördenParallel vertriebenes Avastin rumänischen Ursprungs: Charge B7011B03 vorsorglich untersuchen07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenAmygdalin-haltige Arzneimittel sind bedenklich07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Miracle Mineral Supplement-Produkte zulassungspflichtig und bedenklich

Datum:
03.03.2015
AMK / Einer Pressemitteilung des BfArM zufolge stuft die Bundesoberbehörde die Miracle Mineral Supplement-Produkte MMS und MMS2 der Firma Luxusline Ltd. als zulassungspflichtige Arzneimittel ein. Darüber hinaus sieht das BfArM die Produkte als bedenklich nach § 5 Arzneimittelgesetz an, weil der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Das BfArM hatte bereits im Mai 2014 vor Natriumchlorit-Produkten gewarnt (Pharm. Ztg. Nr. 23 vom 5. Juni 2014, Seite 109), die über das Internet als Miracle Mineral Supplement zur Heilung von Krebs, Malaria, chronischen Infektionen und weiteren schwerwiegenden Krankheiten beworben und vertrieben werden. Gegen die Einstufung kann der Hersteller innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. MMS enthält eine 28-prozentige Natriumchlorit-Lösung, MMS2 Calciumhypochlorit 70 Prozent in Kapseln. Beide Produkte werden zusammen mit einer »Aktivator«-Zitronensäurelösung 10 Prozent zur Trinkwasseraufbereitung in Verkehr gebracht. Durch die Reaktion mit der »Aktivatorlösung« entsteht Chlordioxid, ein giftiges Gas mit stechendem, Chlor-ähnlichem Geruch. Den Giftnotrufzentralen liegen Berichte über Erbrechen, Atemstörungen und Hautverätzungen bei der Einnahme von MMS vor. Das BfArM hat die beiden Produkte MMS und MMS2 als sogenannte Präsentationsarzneimittel eingestuft, die einer arzneimittelrechtlichen Zulassung bedürfen, weil der Hersteller arzneiliche Zweckbestimmungen angibt. Auf seiner mittlerweile nicht mehr zugänglichen Internetseite weist er auch auf mögliche starke Nebenwirkungen wie Durchfall und Übelkeit hin. Das BfArM kann über die Einstufung beziehungsweise die Zulassungspflicht eines konkreten Produktes entscheiden, wenn eine Landesbehörde dies nach § 21 Absatz 4 Arzneimittelgesetz beim BfArM beantragt. Ein solcher Antrag wurde 2014 gestellt. Die Entscheidung des BfArM versetzt nun die zuständigen Länderbehörden in die Lage, Maßnahmen zum Schutz der Patientinnen und Patienten einzuleiten und zum Beispiel die Einfuhr oder den Vertrieb dieser Produkte zu untersagen. / Quelle BfArM; Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stuft zwei »Miracle Mineral Supplement«-Produkte als zulassungspflichtig und bedenklich ein. www.bfarm.de, Presse (26. Februar 2015)