In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 1001-1010 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rote-Hand-BriefeLeflunomid medac 20 mg Leflunomidmedac0502591506.07.2021
Rote-Hand-BriefePfizer Pharma 06.07.2021
ChargenrückrufChampix 0,5 mg und 1 mg, „EurimPharm”, 53 FilmtablettenVareniclinEurimPharm Arzneimittel1105460205.07.2021
ChargenrückrufXomolix 2,5 mg / ml, 10x1 ml Injektionslösung DroperidolKyowa Kirin0116131401.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Orladeyo® Berotralstat BioCryst Ireland1720170201.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Ontozry®CenobamatArvelle Therapeutics Netherlands B.V.17259305
17259311
17259328
17259334
17259340
17259357
17259363
17259386
17259400
17259417
17259423
17259452
01.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Jemperli®DostarlimabGSK1690223601.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Ponvory®Ponesimod Janssen1724229101.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Recarbrio®RelebactamMSD1683637301.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Veklury® Remdesivir Gilead1675614801.07.2021
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht

Datum:
20.01.2015
AMK / Am 13. Januar 2015 fand im BfArM, Bonn, die 73. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach Paragraph 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes statt. Dieser Ausschuss der Sachverständigen aus der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft sowie den Arzneimittelkommissionen der Ärzte, Tierärzte und Apotheker berät den Gesetzgeber in Fragen der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen. Die AMK ist mit einem von 13 stimmberechtigten Mitgliedern in diesem Gremium vertreten. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, können hier nur einige für die Apotheken wichtige Ergebnisse mitgeteilt werden. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht empfahl, das Glucocorticoid Mometasonfuroat zur intranasalen Anwendung zur symptomatischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis in einer Einzeldosis von 200 μg ausschließlich zur Anwendung bei Erwachsenen und bei Kindern ab 12 Jahren aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Nachdem der Enkephalinase-Hemmer Racecadotril für die Anwendung bei Erwachsenen bereits 2013 aus der Verschreibungspflicht entlassen worden war, empfahl der Sachverständigenausschuss nun auch die Entlassung aus der Verschreibungspflicht für die Anwendung von Racecadotril bei Kindern ab dem vollendeten 12. Lebensjahr in der Menge von 30 mg je abgeteilter Form zur Herstellung einer Suspension und in einer Gesamtmenge von bis zu 540 mg je Packung für eine maximale Anwendungsdauer von drei Tagen. Wenn der Verordnungsgeber den Voten des Ausschusses folgt, ist damit zu rechnen, dass die genannten Änderungen zum 1. Juli 2015 (eventuell mit Übergangsfristen) in Kraft treten.