In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationSubstitol®MorphinsulfatMundipharma03.12.2025
ChargenrückrufLecigon® 20mg / ml + 5mg / ml + 20mg / ml Gel zur intestinalen AnwendungLevodopa, Carbidopa, EntacaponLobSor Pharmaceuticals AB1691797601.12.2025
ChargenrückrufLecigon® 20mg / ml + 5mg / ml + 20mg / ml Gel zur intestinalen AnwendungLevodopa, Carbidopa, EntacaponLobSor Pharmaceuticals AB1691797601.12.2025
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Tryngolza® Olezarsen Swedish Orphan Biovitrum01.12.2025
Chargenrückrufmetex® 50 mg / ml Injektionslösung, Fertigspritze, 17,5 mgMethotrexatmedac0756762626.11.2025
Rückrufe allgemeinWeleda25.11.2025
ChargenrückrufNaropin® 2 mg / ml Amp. 10 ml InjektionslösungRopivacainAspen Pharma Trading Limited0759209625.11.2025
Rote-Hand-BriefePhenhydanPhenytoin-NatriumDesitin Arzneimittel24.11.2025
ChargenrückrufCandesartan Basics 16 mg Tabletten, 56 und 98 Stück, Candesartan Basics 32 mg Tabletten, 28, 56 und 98 StückCandesartanBasics09482845
09482851
09482868
09482874
09482880
24.11.2025
ChargenrückrufFoster 200 Mikrogramm / 6 Mikrogramm pro Inhalation Druckgasinhalation, Lösung, „2care4 ApS“Beclometason, Formoterol1715340019.11.2025
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenPRAC/EMA: Mysimba (Naltrexon/Bupropion): Risiko schwerer Nebenwirkungen bei der gleichzeitigen Anwendung mit Opioiden31.07.2024
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht17.07.2024
Information der Institutionen und BehördenInformation der Institutionen und Behörden: AkdÄ: Medikationsfehler bei der Anwendung von Gliolan® (5-ALA): Risiko einer versehentlich intravenösen statt oralen Applikation16.07.2024
Information der Institutionen und BehördenPRAC/CMDh: Aufnahme neuer Wechselwirkungen und Kontraindikationen in die Produktinformationen von Clarithromycin-haltigen Arzneimitteln21.05.2024
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht13.05.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass bei Vindesin-haltigen Arzneimitteln: Fachgesellschaften empfehlen bei akuter lymphatischer Leukämie und Burkitt-Leukämie eine Überbrückung mit Vincristin13.05.2024
Information der Institutionen und BehördenPRAC/EMA: Chlorhexidin-haltige Arzneimittel zur Anwendung auf der Haut und entsprechende Fixdosiskombinationen: Risiko persistierender Hornhautschädigung und erheblicher Sehbehinderung13.05.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Irenat® (Natriumperchlorat) Tropfen: Inverkehrbringung von Ware aus Österreich ab Mai 2024 mit abweichender Dosierung zum deutschen Arzneimittel - Update08.05.2024
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Versorgungsmangel für Arzneimittel mit der Wirkstoffkombination Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil festgestellt - Update07.05.2024
Information der Institutionen und BehördenAkdÄ: Sekundäre Knochenmarkaplasie aufgrund eines Medikationsfehlers: Einnahme von Cecenu® (Lomustin) anstelle von CEC® (Cefaclor)02.05.2024

Information der Institutionen und Behörden

RKI: Händedesinfektionsmittel – dritter Wirkbereich definiert: »begrenzt viruzid PLUS«

Datum:
16.05.2017

AMK / In der aktuellen Ausgabe des Epidemiologischen Bulletin vom 4. Mai 2017 wird auf die vom Arbeitskreis Viruzidie des Robert-Koch-Instituts (RKI) erarbeitete neue Definition eines dritten Wirkbereichs »begrenzt viruzid PLUS« für Händedesinfektionsmittel aufmerksam gemacht. Bislang erfolgte die Einteilung der Händedesinfektionsmittel in die Wirkbereiche »begrenzt viruzid« und »viruzid«. 

Hintergrund für die Schaffung eines neuen Wirkbereiches waren die bisher oftmals widersprüchlichen Wirksamkeitsangaben für bestimmte, schwer inaktivierbare Viren in den Produktinformationen bei ein und demselben Desinfektionsmittel. Die neue Definition wird der Tatsache gerecht, dass es unter den unbehüllten Viren solche gibt, die sich leichter inaktivieren lassen. Der neu definierte Wirkbereich »begrenzt viruzid PLUS« umfasst neben den durch den Bereich »begrenzt viruzid« erfassten behüllten Viren speziell die Wirksamkeit gegenüber unbehüllten Adeno-, Noro- und Rotaviren, die vergleichsweise häufig an Virusausbrüchen beteiligt sind. 

Derzeit stehen nur sehr wenige Mittel mit geprüfter (Haut-)Verträglichkeit und »viruzider« Wirksamkeit zur Verfügung, da die Anforderungen für eine »viruzide« Wirksamkeit nur von sehr wenigen Produkten erreicht werden. 

Durch die im Verhältnis hierzu geringeren Prüfanforderungen des neuen Bereichs »begrenzt viruzid PLUS« wird erwartet, dass zukünftig die Zahl von wirksamen Produkten mit besserer Verträglichkeit zunimmt und eine höhere Compliance der Anwender bei der hygienischen Händedesinfektion resultiert, die für die Vermeidung der Weiterverbreitung von viralen Krankheitserregern so bedeutsam ist. 

Die AMK weist darauf hin, dass die Desinfektionsmittellisten des Verbunds für angewandte Hygiene e. V. (VAH) und des RKI noch nicht entsprechend aktualisiert wurden. Dort eingetragene Produkte wurden bezüglich ihrer Wirksamkeit geprüft. /


Quellen

  • Schwebke I. et al., Händedesinfektionsmittel: Welche Bedeutung und Konsequenzen hat der neue Wirkbereich »begrenzt viruzid PLUS«? Epid Bull 2017; 18/19:171-172.