In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufCannovum Apex SBP-CA 30 Cannabisblüten SubstanzPhytoxtract20411219
20411202
11.06.2026
ChargenrückrufPramipexol-neuraxpharm 0,35 mg TablettenPramipexolneuraxpharm Arzneimittel0740901111.06.2026
ChargenüberprüfungenRamipril / Amlodipin AL 5 mg / 5 mg Hartkapseln und Ramipril / Amlodipin AL 10 mg / 10 mg Hartkapseln, jeweils 30 StückRamipril / AmlodipinSTADAPHARM19818654
19818565
10.06.2026
HerstellerinformationIfosfamid Injection 1 g  /  20 ml und 3 g  /  60 mlHikma Pharma05.06.2026
ChargenrückrufImuldosa 130 mg Konzentrat zur Herstellung einer InfusionslösungUstekinumabAccord Healthcare1952326102.06.2026
HerstellerinformationNifedipin Denk 20 retardNifedipinDenk Pharma20702098
20702081
01.06.2026
ChargenrückrufTuberkulin PPD RT23 AJV 2 T.E. / 0,1 ml, InjektionslösungTuberkulinPharmore0452873229.05.2026
HerstellerinformationFungizid-ratiopharm®Terbinafinratiopharm29.05.2026
ChargenrückrufRheuma-Pasc® TablettenPascoe Pharmazeutische Präparate0743965027.05.2026
HerstellerinformationCandoro ethics26.05.2026
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAMK/ZL: Cefaclor AL TS 125 und 250 Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen: Anwendungsfehler können eine unvollständige Rekonstitution mit Bildung von Agglomeraten begünstigen26.05.2026
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht 26.05.2026
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass von Temodal® (Temozolomid) 2,5 mg/ml Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung: Empfehlung zur Anwendung bei Patienten, bei denen eine orale Gabe nicht vertretbar ist15.05.2026
Information der Institutionen und BehördenPEI: Librela (Bedinvetmab) Injektionslösung für Hunde: neue Nebenwirkung im Bereich des Bewegungsapparates07.04.2026
Information der Institutionen und BehördenPEI: Vimkunya (▼, Chikungunya-Impfstoff) Injektionssuspension in einer Fertigspritze: Gestattung zur Inverkehrbringung in französischer Sprache - Update02.04.2026
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Informationen zur Verfügbarkeit von Salbutamol-haltigen Arzneimitteln in pulmonaler Darreichungsform02.04.2026
Information der Institutionen und BehördenBMG: Versorgungsmangel für Ifosfamid-haltige Arzneimittel zur parenteralen Anwendung festgestellt31.03.2026
Information der Institutionen und BehördenAMK: Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) § 40c: Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Fertigarzneimitteln in Apotheken: Hinweise zu (potenziellen) Risiken bei der Substitution31.03.2026
Information der Institutionen und BehördenBfArM: regulatorische Bewertung von gemeldeten Medikationsfehlern mit Salbutamol-haltigen Inhalatoren ohne Dosiszählwerk31.03.2026
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Eingrenzung des Versorgungsmangels Antibiotika-haltiger Säfte für Kinder - Update 25.03.2026

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Hinweis zur Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel: Patientenverständlich gestaltete Wirkstoffbezeichnung korreliert in Einzelfällen nicht mit der angegebenen Wirkstoffstärke im BMP

Datum:
06.06.2025
AMK / Im Rahmen der Umsetzung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) sind Angaben zu Wirkstoff, Wirkstärke und Darreichungsform seit dem 1. April 2025 aus der Referenzdatenbank des BfArM für Fertigarzneimittel gemäß § 31b Sozialgesetzbuch V (SGB V) zu übernehmen. Aktuell weist das BfArM darauf hin, dass in Einzelfällen die patientenverständlich gestaltete Wirkstoffbezeichnung pharmazeutisch-rechnerisch nicht mit der angegebenen Wirkstoffstärke korreliert. Die Daten erheben laut BfArM insofern nicht den Anspruch, als Basis für Dosierschemata oder Therapiepläne zu dienen. Damit Angaben zu Wirkstoff(en), Wirkstärke(n) und Darreichungsform(en) patientenverständlich und einheitlich über alle betroffenen Softwaresysteme abgebildet werden können, werden diese vom BfArM in einer Referenzdatenbank lizenz- und kostenfrei zugänglich gemacht. Ziel soll es sein, die Verständlichkeit und Lesbarkeit für Patienten zu verbessern und damit potenzielle Medikationsfehler zu vermeiden. Bei der Anwendung der Referenzdaten im Praxis- und Klinikalltag hat sich laut BfArM herausgestellt, dass die Wirkstoffstärke dann als besonders patientenverständlich beurteilt wird, wenn diese in Übereinstimmung zur Arzneimittelbezeichnung steht. Um diese Erkenntnisse zu implementieren, wurden Regeländerungen vorgenommen, deren technische Umsetzung voraussichtlich bis Ende Juni 2025 abgeschlossen sein soll. Parallel werden bereits manuelle Datenänderungen vorgenommen, sodass sukzessive mit der zweiwöchigen Datenlieferung Anpassungen wirksam werden. Um möglichen Patientenrisiken vorzubeugen, bittet die AMK Apothekerinnen und Apotheker, die Angaben auf dem BMP, insbesondere wenn dieser in der Apotheke erstellt, vorgelegt beziehungsweise bearbeitet wird, auf Plausibilität zu prüfen und Unstimmigkeiten an das BfArM (Referenzdaten@bfarm.de) zu melden. Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken, einschließlich (potenziellen) Medikationsfehlern, sind bitte der AMK unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. / Quellen BfArM: Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel gemäß § 31b SGB V: Aktueller Hinweis. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Referenzdatenbank (Zugriff am 6. Juni 2025)