In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rückrufe allgemeinAtorimib® APONTIS® 10 mg / 40 mg TablettenEzetimib, AtorvastatinApontis Pharma Deutschland1876629219.05.2026
HerstellerinformationZiextenzoPegfilgrastimHexal15.05.2026
Rote-Hand-BriefeOntozryCenobamatAngelini Pharma S.p.A12.05.2026
HerstellerinformationYimmugonormales Immunglobulin vom MenschenBiotest Pharma12.05.2026
Rote-Hand-BriefeTecovirimat SigaTecovirimatSiga Technologies Netherlands B.V.11.05.2026
Rote-Hand-BriefeFamenita 200 mgProgesteronExeltis Germany08.05.2026
ChargenrückrufAzacitidin HEXAL® 25 mg / ml Pulver zur Herstellung einer InjektionssuspensionAzacitidinHexal1670107008.05.2026
ChargenrückrufFampridin Basics 10 mg Retardtabletten, 28, 56 und 196 StückFampridinBasics16940395
16940403
16940426
08.05.2026
ChargenrückrufObsidan 25 mg TablettenPropranololPuren Pharma04875161
04266924
05.05.2026
Rote-Hand-BriefeFosphenytoin Desitin 75 mg / ml Infusions- / InjektionslösungFosphenytoin-DinatriumDesitin Arzneimittel19340572
19340589
04.05.2026
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenPEI: Vimkunya (▼, Chikungunya-Impfstoff) Injektionssuspension in einer Fertigspritze: Gestattung zur Inverkehrbringung in französischer Sprache02.12.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM/PEI: Versendung von Rote-Hand-Briefen an Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken ab dem 1. Januar 2026 28.11.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Promethazin-haltige Arzneimittel: neue Kontraindikation für Kinder unter sechs Jahren21.11.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM/PEI: Aufruf zur Meldung von Nebenwirkungen im Rahmen der weltweiten MedSafetyWeek 202503.11.2025
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht 16.10.2025
Information der Institutionen und BehördenPEI: Atgam® (▼, equines Anti-T-Lymphozytenglobulin): Gestattung zur Inverkehrbringung in französischer Sprache15.09.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Urbason solubile forte (Methylprednisolon) 1000 mg Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions- beziehungsweise Infusionslösung: Gestattung zur Inverkehrbringung - Update01.09.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: angepasstes Vorgehen zur Information über Textänderungen bei Standardzulassungen ab 20. August 202522.08.2025
Information der Institutionen und BehördenVersorgungsmangel für isotonische Natriumchlorid-Lösungen festgestellt - Update31.07.2025
Information der Institutionen und BehördenBMG: Versorgungsmangel für Acetylsalicylsäure-haltige Arzneimittel in intravenöser Darreichungsform festgestellt25.07.2025

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe ergänzt Empfehlungen zur Abmilderung des Versorgungsmangels von Salbutamol-haltigen Inhalativa

Datum:
14.07.2025
AMK / Der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe gemäß § 52b Abs. 3b AMG hat seine bisherigen Empfehlungen zum bestehenden Versorgungsmangel Salbutamol-haltiger Arzneimittel zur pulmonalen Applikation um eine weitere Maßnahme ergänzt (1); die AMK informierte dazu (siehe Pharm. Ztg. 2024 Nr. 4, Seite 91). Apothekerinnen und Apothekern sowie Ärztinnen und Ärzten wird empfohlen, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung alternative Darreichungsformen von Salbutamol, insbesondere Trockenpulver-Inhalatoren, zu verordnen bzw. abzugeben, sofern therapeutisch vertretbar und keine eindeutigen Gründe dagegensprechen: wie etwa Kinder unter fünf Jahren, geriatrische Patienten, Personen mit (erwartbar) schweren akuten Exazerbationen oder nachgewiesen geringem Atemzugvolumen bzw. Atemzugstärke. Im Falle eines Device-Wechsels ist eine erneute Instruktion der Patienten zur Inhalationstechnik (und Reinigung/Pflege des Inhalators) erforderlich, sofern die korrekte Anwendung nicht bekannt ist. Unterstützend kann hierfür die Nationale Versorgungsleitlinie Asthma herangezogen werden (2). Zu Fragen zur Erbringung und Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistung „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ verweist die AMK auf die Materialien der ABDA (3). Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Patienten bei der Abgabe Salbutamol-haltiger Inhalativa – sofern erforderlich – in der Handhabung des neuen Inhalationssystems zu schulen. / Quellen 1) BfArM; Empfehlung des Beirats für Liefer- und Versorgungsengpässe gemäß § 52b Abs. 3b AMG zu weiteren Maßnahmen zur Milderung des Versorgungsmangels von salbutamolhaltigen Arzneimitteln zur pulmonalen Applikation (Stand: 11.07.2025). www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformation → Lieferengpässe → Informationen zur Verfügbarkeit von salbutamolhaltigen Arzneimitteln in pulmonaler Darreichungsform und Empfehlung zur Abmilderung möglicher Engpässe (Zugriff am 14. Juli 2025) 2) Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.; Nationale Versorgungsleitlinie Asthma. www.awmf.org → Service → AWMF aktuell → Nationale Versorgungsleitlinie Asthma (Zugriff am 14. Juli 2025) 3) ABDA; Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik. www.abda.de → Für Apotheker → Pharmazeutische Dienstleistungen → Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik (Zugriff am 14. Juli 2025)