Salmeterol/Fluticasonpropionat Zentiva Airmaster 50 Mikrogramm/100 Mikrogramm
60 und 180 Stück, einzeldosiertes Pulver zur Inhalation
Ch.-B.: 16589, 18122, 19099
Salmeterol/Fluticasonpropionat Zentiva Airmaster 50 Mikrogramm/250 Mikrogramm
60 und 180 Stück, einzeldosiertes Pulver zur Inhalation
Ch.-B.: 16209, 16260, 17657, 17883, 18004, 18960
Salmeterol/Fluticasonpropionat Zentiva Airmaster 50 Mikrogramm/500 Mikrogramm
60 und 180 Stück, einzeldosiertes Pulver zur Inhalation
Ch.-B.: 16292, 16609, 17428
Aus einer Apotheke erhielt die AMK eine Meldung zu einem der genannten Präparate mit einer betroffenen Charge.
Die Firma Zentiva Pharma GmbH, 65927 Frankfurt am Main, bittet nun um folgende Veröffentlichung:
„Die
Zentiva Pharma GmbH informiert darüber, dass in Einzelfällen bei den
genannten Chargen folgender Produkte kein Wirkstoff freigesetzt wird:
Salmeterol/Fluticasonpropionat Zentiva Airmaster 50 Mikrogramm/100
Mikrogramm einzeldosiertes Pulver zur Inhalation, 60 und 180 Stück (PZN 16736938 und 16737091),
Salmeterol/Fluticasonpropionat Zentiva Airmaster 50 Mikrogramm/250
Mikrogramm einzeldosiertes Pulver zur Inhalation, 60 und 180 Stück (PZN 16737116 und 16737122),
und Salmeterol/Fluticasonpropionat Zentiva Airmaster 50 Mikrogramm/500
Mikrogramm einzeldosiertes Pulver zur Inhalation, 60 und 180 Stück (PZN 16737139 und 16737145).
Vorsorglich ruft die Zentiva Pharma GmbH für die genannten Chargen alle im Markt befindlichen Packungen zurück.
Wir
bitten Sie um Überprüfung Ihrer Lagerbestände, nach Möglichkeit um die
Information der Patienten und um Rücksendung betroffener Packungen zur
Gutschrift mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel. Die erstmalige Auslieferung erfolgte am 9. März 2021.
Krankenhäuser und Direktbezieher werden gebeten, die Ware frankiert an folgende Adresse zurückzusenden:
Zentiva Pharma GmbH
Retourenstelle
Industriepark Höchst
Bldg. H590 Raum 406
65926 Frankfurt am Main.“