In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufRasagilin Micro Labs 1 mg, 30, 60 und 100 TablettenRasagilinMicro Labs13893519
13893525
13893531
13.07.2022
ChargenrückrufCotrim-CT 800 mg / 160 mg, 10 Tabletten Trimethoprim + SulfamethoxazolAbZ-Pharma0419085918.07.2022
ChargenrückrufCotrim forte-ratiopharm® 960 mg, 10 und 20 Tabletten Trimethoprim + Sulfamethoxazolratiopharm03758559
03788224
18.07.2022
HerstellerinformationCaprelsa® VandetanibSanofi-Aventis Deutschland 19.07.2022
ChargenrückrufQuimbo®LevodropropizinPädia09436070
02654585
21.07.2022
Chargenrückruftadalafil-biomo® 5 mg und 20 mgTadalafilbiomo pharma15735109
15735115
15735121
15735138
15735144
12725493
12725501
12725518
12725524
12725530
12725547
12725553
25.07.2022
HerstellerinformationMecain®MepivacainPuren Pharma16018798
16018806
16018812
26.07.2022
ChargenrückrufCustodiol®Dr. Franz Köhler Chemie08757671
07577688
26.07.2022
HerstellerinformationMivacron®MivacuriumAspen Germany07577903
07577926
01.08.2022
ChargenrückrufTadalafil Uropharm® 5 mg und 20 mg FilmtablettenTadalafilAbanta Pharma13813779
13813785
13813791
15782801
13813822
13813839
13813816
01.08.2022
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass Norvir® (Ritonavir) 100 mg, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen: Gestattung des Inverkehrbringens von Packungen in englischer Aufmachung19.06.2023
Information der Institutionen und BehördenBMG/PEI: Versorgungsmangel für Atgam® (▼, equines Anti-T-Lymphozytenglobulin) festgestellt20.06.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass Jinarc® (▼, Tolvaptan) 15 mg und 45 mg: Gestattung des Inverkehrbringens mit nicht zulassungskonformer Gebrauchsinformation21.06.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass Calciumfolinat-haltiger Parenteralia: Einschränkung der Distributionswege und eine kontingentierte Abgabe angeordnet - Update26.06.2023
Information der Institutionen und BehördenPEI: Lieferengpass von Typhim Vi® (Typhus-Polysaccharid-Impfstoff): Freigabe einer Charge in englisch-französisch-spanischer Aufmachung für den deutschen Markt04.07.2023
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Ergänzende Informationen zum Lieferengpass von Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln - Update10.07.2023
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht12.07.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Ablehnung des Zulassungsantrags von Lagevrio® (Molnupiravir) durch die EMA und Beendigung des Inverkehrbringens in Deutschland - Update18.07.2023
Information der Institutionen und BehördenAMK: Unterschiedliche variable Daten auf Primärpackmittel und Umkarton – Unsicherheit bezüglich der pharmazeutischen Qualität18.07.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Gestattung zum Inverkehrbringen von Sultanol® (Salbutamol) in französischer Aufmachung10.08.2023

Information der Institutionen und Behörden

AkdÄ: Sekundäre Knochenmarkaplasie aufgrund eines Medikationsfehlers: Einnahme von Cecenu® (Lomustin) anstelle von CEC® (Cefaclor)

Datum:
02.05.2024

AMK / Die AkdÄ berichtet aktuell über einen Fallbericht zu einem Medikationsfehler mit schwerwiegenden Nebenwirkungen bei einem 15-jährigen Patienten, der zur Behandlung einer einfachen Tonsillopharyngitis mit Halsschmerzen, Rhinitis, Husten und Fieber vom Hausarzt das Cefaclor-haltige Antibiotikum CEC® verordnet bekommen sollte. Eine Verordnung von Penicillin erfolgte aufgrund einer vorliegenden Unverträglichkeit nicht (1, 2).

Dabei wurde versehentlich das falsche Arzneimittel rezeptiert. Im Verordnungsmenü der Praxissoftware werden Arzneimittel gemäß des Fertigarzneimittelnamens (alphabetisch) gelistet; der enthaltene Wirkstoff wird nicht automatisch angezeigt. Anstelle des CEC® wurde das darauffolgende Präparat Cecenu® mit dem Wirkstoff Lomustin ausgewählt. Das Nitrosoharnstoff-Derivat aus der Reihe der Alkylanzien wird in der Regel als Teil von Kombinationstherapien bei Hirntumoren oder Hirnmetastasen eingesetzt.

In der Apotheke erfolgte die Abgabe des falsch verordneten Cecenu®. Die Angabe der Diagnose auf dem Rezept ist bis auf wenige derzeit geltende Ausnahmen nicht verpflichtend, was die kritische Prüfung der Plausibilität der Verordnung seitens der Apotheke erschwerte. Aus diesem Grund ist anzunehmen, dass die offensichtlich falsche Dosierung (1–1–1) des Zytostatikums nicht bemerkt bzw. hinterfragt wurde. Die Einnahme von Lomustin erfolgt einmal alle sechs Wochen (3).

So kam es im vorliegenden Fall aufgrund mehrerer, fehlerhafter Handlungen zu einem schwerwiegenden Medikationsfehler. Zwei Wochen später stellten sich beim Patienten anhaltende Halsschmerzen, Fieber und Abgeschlagenheit ein. Nach einer weiteren Woche traten Synkopen sowie Petechien und Blutblasen in der Mundhöhle auf. Auch in einer daraufhin aufgesuchten Notfallambulanz fiel die Einnahme von Lomustin als vermeintliches Antibiotikum nicht auf, obwohl dies von den Eltern angegeben wurde. Dort wurde die Verdachtsdiagnose Epstein-Barr-Infektion gestellt und mit dem Auftrag einer serologischen Diagnosesicherung an den Hausarzt zurückverwiesen. Dessen Blutuntersuchung ergab eine ausgeprägte Thrombozytopenie, Leukopenie, Neutropenie und Anämie. Im Krankenhaus erfolgte daraufhin eine Knochenmarkspunktion, die eine komplette Aplasie des Knochenmarks ergab. Bei der Befundbesprechung berichtete der Vater von der Einnahme eines Antibiotikums und zeigte ein Handyfoto des Präparats Cecenu®. Die daraufhin eingeleitete Therapie umfasste die Gabe von Kolonie-stimulierenden Faktoren sowie Erythrozyten- und Thrombozyten-Konzentraten. Es dauerte 12 Monate nach der ersten Lomustin-Einnahme, bis sich die Blutwerte des Jungen normalisierten.

Der hier aufgetretene Fehler wurde auf den verschiedenen Stufen des Medikationsprozesses nicht erkannt und führte so zu vermeidbaren schwerwiegenden Nebenwirkungen beim jugendlichen Patienten. Die AkdÄ verweist daher auf das „Schweizer-Käse“-Modell, wonach ein „Durchrutschen“ eines Medikationsfehlers möglich ist, wenn die etablierten Sicherheitsbarrieren (durch beitragende Faktoren) versagen. Bei dem Jungen und seiner Familie bestand zudem eine Sprachbarriere, was die Kommunikation zusätzlich erschwerte. Dies ist laut AkdÄ möglicherweise auch der Grund, warum die Gebrauchsinformation des Arzneimittels die Familie nicht alarmierte.

Auch die AMK möchte den beschriebenen Fall zum Anlass nehmen, um an die Wichtigkeit der Prüfung der Plausibilität der Dosierung auf Rezepten zu erinnern, wodurch Medikationsfehler entdeckt werden können. In einer 2023 durchgeführten Umfrage der AMK bestätigten rund 78 Prozent der Referenzapotheken, dass durch die Angabe der Dosierung auf Rezept potenzielle Medikationsfehler im Zusammenhang mit der Dosis, dem Einnahmezeitpunkt und der Darreichungsform bzw. Teilbarkeit identifiziert werden konnten, (4). Bei weiteren Verständigungsproblemen, wie z. B. Sprachbarrieren, können zusätzliche Hilfsmittel in die Beratung mit einbezogen werden. Die AMK verweist diesbezüglich auf die Arbeitshilfen zur fremdsprachlichen Kommunikation der Bundesapothekerkammer (5).

Die Analyse und Bewertung solcher Spontanberichte als Teil der Pharmakovigilanz leistet einen wichtigen Beitrag zur Minimierung von Fehlern im Medikationsprozess. Daher bittet die AMK Apothekerinnen und Apotheker Medikationsfehler konsequent unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
1)    Arzneikommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ): Medikationsfehler und das „Schweizer Käse“-Modell: schwerwiegende Verwechslung (Fallberichte). www.akdae.de → Arzneimitteltherapie → Arzneiverordnung in der Praxis → Ausgaben Archiv → Ausgaben ab 2015 - 2024 → Ausgabe 1.April 2024 (Zugriff am 25. April 2024)
2)    Lindner O et al.; Case Report: Lomustine overdose in a 15-year-old, healthy adolescent—a prescription failure. Front. Pediatr. 2024; 12:1339597.
3)    Medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH; Fachinformation Cecenu®, Stand Januar 2024
4)    AMK: AMK-Referenzapotheken-Umfrage: Dosierungsanweisung auf Rezept – Erhöhung der AMTS?. www.abda.de → Für Apotheker → AMK → Publikationen → Pharmazeutische Zeitung → AMK-Referenzumfrage (Zugriff am 29. April 2024)
5)    Bundesapothekerkammer (BAK); Arbeitshilfen für die Beratung von Patienten. www.abda.de → Für Apotheker → FAQ und Checklisten → Fremdsprachliche Kommunikation in der Apotheke → Piktogramme (Zugriff am 24. April 2024)