In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufCamlostar 16 mg / 5 mg HartkapselnCandesartan, AmlodipinAristo Pharma1254066418.03.2026
HerstellerinformationThiamazol 40 mg inject. Henning InjektionslösungThiamazolSanofi-Aventis Deutschland0270865416.03.2026
HerstellerinformationYimmugo®Biotest Pharma16.03.2026
ChargenrückrufMemantin Abdi Startpackung 5 mg  /  10 mg  /  15 mg  /  20 mg FilmtablettenMemantinAbdi Farma1757080716.03.2026
ChargenrückrufPramipexol-neuraxpharm 0,18 mg TablettenPramipexolneuraxpharm Arzneimittel07408862
07408885
12.03.2026
ChargenrückrufIkervis® 1mg / 1ml Augentropfen, EmulsionCiclosporinSanten1113076311.03.2026
Rückrufe allgemeinGelonida SchmerztablettenParacetamol, CodeinPfizer Pharma07240061
02848757
09.03.2026
ChargenrückrufGastrografin®AmidotrizoesäureBayer Vital00408497
01246186
09.03.2026
HerstellerinformationBinocritEpoetin alfaHexal06.03.2026
ChargenrückrufIbuflam 600 mg Lichtenstein FilmtablettenIbuprofenZentiva Pharma0631340903.03.2026
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 202228.02.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Ablehnung des Zulassungsantrags von Lagevrio® (Molnupiravir) durch die EMA und Beendigung des Inverkehrbringens in Deutschland24.02.2023
Information der Institutionen und BehördenInformation der Institutionen und Behörden: BfArM: Informationsbrief zu Methotrexat medac® 25 mg/ml Injektionslösung: Streichung der Indikation für Autoimmunkrankheiten16.02.2023
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht03.02.2023
Information der Institutionen und BehördenBMG: Einschränkung der gestatteten Bevorratung von vom Bund zentral beschafftem Paxlovid® (▼, Nirmatrelvir/Ritonavir) für Apotheken, krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken20.01.2023
Information der Institutionen und BehördenAMK: Medikationsfehler bei der Einnahme von Paxlovid® (▼, Nirmatrelvir/Ritonavir) 17.01.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Informationen zur eingeschränkten Verfügbarkeit von Antibiotika, insbesondere für Kinder26.12.2022
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass Calciumfolinat-haltiger Parenteralia: Einschränkung der Distributionswege und eine kontingentierte Abgabe angeordnet20.12.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK: Äquivalenzdosistabellen zu Antibiotika aktualisiert20.12.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: Vielen Dank für Ihren Einsatz zur Verbesserung der Patientensicherheit20.12.2022

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe ergänzt Empfehlungen zur Abmilderung des Versorgungsmangels von Salbutamol-haltigen Inhalativa

Datum:
14.07.2025
AMK / Der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe gemäß § 52b Abs. 3b AMG hat seine bisherigen Empfehlungen zum bestehenden Versorgungsmangel Salbutamol-haltiger Arzneimittel zur pulmonalen Applikation um eine weitere Maßnahme ergänzt (1); die AMK informierte dazu (siehe Pharm. Ztg. 2024 Nr. 4, Seite 91). Apothekerinnen und Apothekern sowie Ärztinnen und Ärzten wird empfohlen, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung alternative Darreichungsformen von Salbutamol, insbesondere Trockenpulver-Inhalatoren, zu verordnen bzw. abzugeben, sofern therapeutisch vertretbar und keine eindeutigen Gründe dagegensprechen: wie etwa Kinder unter fünf Jahren, geriatrische Patienten, Personen mit (erwartbar) schweren akuten Exazerbationen oder nachgewiesen geringem Atemzugvolumen bzw. Atemzugstärke. Im Falle eines Device-Wechsels ist eine erneute Instruktion der Patienten zur Inhalationstechnik (und Reinigung/Pflege des Inhalators) erforderlich, sofern die korrekte Anwendung nicht bekannt ist. Unterstützend kann hierfür die Nationale Versorgungsleitlinie Asthma herangezogen werden (2). Zu Fragen zur Erbringung und Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistung „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ verweist die AMK auf die Materialien der ABDA (3). Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Patienten bei der Abgabe Salbutamol-haltiger Inhalativa – sofern erforderlich – in der Handhabung des neuen Inhalationssystems zu schulen. / Quellen 1) BfArM; Empfehlung des Beirats für Liefer- und Versorgungsengpässe gemäß § 52b Abs. 3b AMG zu weiteren Maßnahmen zur Milderung des Versorgungsmangels von salbutamolhaltigen Arzneimitteln zur pulmonalen Applikation (Stand: 11.07.2025). www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformation → Lieferengpässe → Informationen zur Verfügbarkeit von salbutamolhaltigen Arzneimitteln in pulmonaler Darreichungsform und Empfehlung zur Abmilderung möglicher Engpässe (Zugriff am 14. Juli 2025) 2) Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.; Nationale Versorgungsleitlinie Asthma. www.awmf.org → Service → AWMF aktuell → Nationale Versorgungsleitlinie Asthma (Zugriff am 14. Juli 2025) 3) ABDA; Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik. www.abda.de → Für Apotheker → Pharmazeutische Dienstleistungen → Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik (Zugriff am 14. Juli 2025)