AMK / Die Firma Bayer Vital GmbH informiert über die eingeschränkte
Lieferfähigkeit von Aspirin® (Acetylsalicylsäure) i.v. 500 mg, Pulver
und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions- und Infusionslösung,
voraussichtlich bis Ende April 2023. Lieferungen werden daher nur in
reduzierten Mengen erfolgen. Als Gründe werden Produktionsverzögerungen,
u. a. durch COVID-19-bedingten Personalmangel, sowie eine deutlich
erhöhte Nachfrage seit November 2022 genannt.
Die intravenöse
Zubereitung wird eingesetzt bei der Initialbehandlung des akuten
Koronarsyndroms einschließlich instabiler Angina und Myokardinfarkt mit
oder ohne ST-Hebung bei Patienten, bei denen eine orale Anwendung nicht
angezeigt ist. Weiterhin wird sie angewandt bei akuten mäßig starken bis
starken Schmerzen, zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase von
Migräneanfällen mit oder ohne Aura sowie bei Fieber, wenn eine sofortige
Temperatursenkung erforderlich und eine orale Anwendung nicht angezeigt
ist.
Aspirin® i.v. 500 mg ist ausschließlich in Deutschland
zugelassen. Alternativ kann Aspégic® zur Anwendung als Injektions- oder
Infusionslösung aus der Schweiz oder Frankreich gemäß den Ausnahmeregeln
des § 73 AMG importiert werden.
Das Informationsschreiben kann hier abgerufen werden.
Die
AMK bittet darum, Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Versorgungs-
und Lieferengpässen unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
BfArM; Informationsschreiben zu dem Lieferengpass von Aspirin i.v. 500
mg. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen →
Lieferengpässe → Zusatzinformationen zu gemeldeten Lieferengpässen
(Zugriff am 9. Januar 2023)