In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufUrapidil Stragen 30 mg, 100 retardierte Hartkapseln, Urapidil Stragen 60 mg, 100 retardierte HartkapselnUrapidil Stragen Pharma11510951
11511011
29.11.2021
ChargenrückrufAprovel 300 mg, „Emra-Med“, 98 FilmtablettenIrbesartanEmra-Med Arzneimittel1674773529.11.2021
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da!20.12.2021
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: Vielen Dank für Ihr Engagement, das Vertrauen der Patienten in sichere Arzneimittel zu fördern17.12.2021

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Lieferengpass Nimodipin Carinopharm 10 mg/50 ml Infusionslösung: Gestattung des Inverkehrbringens von Packungen, die nicht der Freigabespezifikation entsprechen

Produkt:
Nimodipin Carinopharm 10 mg/50 ml Infusionslösung
Datum:
21.09.2023
PZN:
14169079

AMK / Das BfArM informiert über die Gestattung des Inverkehrbringens von Nimodipin Carinopharm 10 mg/50 ml Infusionslösung, 10 Durchstechflaschen (PZN 14169079), mit einem nicht freigabespezifikationskonformen Ergebnis beim Testparameter unbekannte Verunreinigung. Die befristete Ausnahmezulassung gemäß § 4 Absatz 5 Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) gilt bis 31. Dezember 2023 und betrifft die Chargen 20526A und 20601G.

Der Calcium-Kanal-Blocker ist indiziert zur Vorbeugung und Behandlung ischämischer neurologischer Defizite infolge zerebraler Vasospasmen nach aneurysmatisch bedingter Subarachnoidalblutung.

Das BfArM hat eine drohende versorgungsrelevante Lieferengpasssituation bei Nimodipin zur parenteralen Anwendung festgestellt, da wirkstoff- und darreichungsgleiche Arzneimittel sowie therapeutische Alternativen nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Die Abweichung beim genannten Freigabeparameter hätte keine negativen Auswirkungen auf die Qualität des Arzneimittels.

Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, diesen Sachverhalt zu berücksichtigen und Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Nimodipin-haltigen Arzneimitteln bevorzugt unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
BfArM; Nimodipin 18.09.2023 Gestattung gem. § 4 Abs. 1 MedBVSV. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM und ergänzende Informationen zu Lieferengpässen → (Zugriff am 20. September 2023)