In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufSalbuHEXAL® SalbutamolHexal0890310923.01.2023
ChargenrückrufGeorgette-20 Drospirenon, EthinylestradiolViatris Healthcare1123639023.01.2023
ChargenrückrufB. Braun Melsungen AGB. Braun Melsungen06100613
06100636
06100642
06100659
06100665
06100671
09915505
11669829
19.01.2023
ChargenrückrufBrimonidin-1A Pharma® 2 mg / ml AugentropfenBrimonidin1A Pharma1413168016.01.2023
ChargenrückrufMesalazin axicorp 500 mg Zäpfchen, 30 StückMesalazinaxicorp Pharma1527027711.01.2023
HerstellerinformationSanofi-Aventis Deutschland10.01.2023
HerstellerinformationAspirin®AcetylsalicylsäureBayer Vital10.01.2023
HerstellerinformationOzempic®SemaglutidNovo Nordisk Pharma09.01.2023
HerstellerinformationBerlin-Chemie04.01.2023
Rote-Hand-BriefeCaprelsa®VandetanibSanofi-Aventis Deutschland02.01.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da!20.12.2021
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: Vielen Dank für Ihr Engagement, das Vertrauen der Patienten in sichere Arzneimittel zu fördern17.12.2021
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Aktuelle Information zur Losartan-spezifischen Azido-Verunreinigung03.11.2021

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Lieferengpass von Cotrimoxazol (Sulfamethoxazol und Trimethoprim): Beschaffung ausländischer Ware über internationale Apotheken möglich - Update

Wirkstoff:
Cotrimoxazol (Sulfamethoxazol und Trimethoprim)
Datum:
11.10.2022

Ergänzung der AMK vom 11. Oktober 2022: Die Regelungen des Einzelimports nach § 73 (3) AMG gelten uneingeschränkt. Voraussetzung eines Einzelimports bleibt eine gültige Verschreibung. Krankenhaus- und krankenhausversorgenden Apotheken ist eine Bevorratung mit Arzneimitteln erlaubt (3).


AMK / Für Cotrimoxazol (Sulfamethoxazol und Trimethoprim)-haltige Arzneimittel diverser Hersteller, sowohl als Tabletten als auch Suspension zum Einnehmen, besteht in Deutschland derzeit ein Lieferengpass. Das voraussichtliche Ende wird seitens der Firmen auf Ende 2022 bis Mitte 2023 terminiert (1).


Die Antibiotika-Fixkombination ist indiziert zur Behandlung einer Vielzahl von Infektionen, wie z. B. Infektionen der oberen und unteren Atemwege, HNO-Infektionen (ausgenommen Streptokokken-Angina), Infektionen der Nieren und der ableitenden Harnwege und anderen. Die Kombination Sulfamethoxazol und Trimethoprim ist auf der Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gelistet.


Das BfArM informiert nun, dass Apotheken in Deutschland über den Einzelimport gemäß § 73 (3) AMG ein Kontingent an ausländischer Ware beziehen können (2). Dies geschieht über den Weg der internationalen Apotheken. Dies betrifft insbesondere die Lösung zum Einnehmen sowie die Injektionslösung der Firma Eumedica, die in den Aufmachungen Englisch/Arabisch, Norwegisch, Französisch, Englisch/Russisch, Niederländisch, Serbisch sowie Griechisch für den Import nach Deutschland verfügbar sind.


Die AMK bittet ApothekerInnen, diese Möglichkeit der Versorgung zu bedenken und PatientInnen sowie belieferte Institutionen angemessen zu informieren.


Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Cotrimoxazol-haltigen Arzneimitteln sind bitte unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /



Quellen
1)    PharmNet.Bund; Veröffentlichte Lieferengpassmeldungen. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Lieferengpass-Datenbank (Zugriff am 5. Oktober 2022)
2)    BfArM an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Sulfamethoxazol/Trimethoprim - Kompensationsoption zur aktuellen eingeschränkten Verfügbarkeit. (4. Oktober 2022)
3)    AMK an BfArM (Korrespondenz). (11. Oktober 2022)