AMK / Am 16. Juli 2024 fand die 89. Sitzung des
Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht gemäß § 53 Absatz 2
des Arzneimittelgesetzes (AMG) statt. Der Ausschuss, in dem der
Vorsitzende der AMK, Prof. Dr. Martin Schulz, als eines von zehn
stimmberechtigten Mitgliedern vertreten ist, berät den Verordnungsgeber
in Fragen der Verschreibungspflicht.
Die
Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine
Rechtsverordnung des BMG geändert, die der Zustimmung des Bundesrates
bedarf. Hier werden die für Apotheken relevanten Ergebnisse der Sitzung
mitgeteilt.
Der Ausschuss empfahl mehrheitlich, den Antrag auf
Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Cytisin 1,5 mg zur oralen
Anwendung als Mittel zur Raucherentwöhnung abzulehnen.
Weiter
empfahl der Ausschuss einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der
Verschreibungspflicht für Zubereitungen aus Azelastin und
Fluticasonpropionat zur nasalen Anwendung für die symptomatische
Behandlung der mittelschweren bis schweren saisonalen allergischen
Rhinitis anzunehmen. /
Quellen
BfArM; 89. Sitzung (16.
Juli 2024) – Kurzprotokoll: Sachverständigen-Ausschuss für
Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG. www.bfarm.de →
Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Ausschüsse und Gremien →
Verschreibungspflicht (Zugriff am 17. Juli 2024)