In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufEzetimib / Atorvastatin ELPEN FilmtablettenEzetimib / AtorvastatinElpen Pharma17244634
17244663
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17244692
17244700
17244717
17244723
17244746
11.12.2023
Rückrufe allgemeinTadalafil Holsten 5 mg, 10 mg und 20 mg Filmtabletten, alle PackungsgrößenTadalafilHolsten Pharma15825031
15825048
15825054
15825060
15825077
15825083
15824971
15824988
15824994
15825002
15825019
08.12.2023
ChargenrückrufMethacholiniumchlorid, API, 1 g, 5 g und 10 gCaesar & Loretz10123175
10123181
10123198
06.12.2023
ChargenrückrufPrednifluid®Prednisolonmibe Arzneimittel1077579405.12.2023
ChargenrückrufBuer ® Lecithin plus VitamineDr. Kade Pharmazeutische Fabrik03129102
00612795
05.12.2023
ChargenrückrufTrabectedin-ratiopharm® 1 mg Pulver für ein Konzentrat zur Herstellung einer InfusionslösungTrabectedinratiopharm1804499501.12.2023
Rückrufe allgemeinExcipial U LipolotioEurimPharm Arzneimittel1877766301.12.2023
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Ebglyss®LebrikizumabAlmirall18070716
18762897
18762880
18070691
18762928
18762874
01.12.2023
Rote-Hand-BriefeFresenius Kabi Deutschland21.11.2023
ChargenrückrufDexaflam injekt 4 mgDexamethasonZentiva Pharma02410854
02410860
02410877
02410883
02410908
21.11.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenVersorgungsmangel für MPA (Medroxyprogesteronacetat) 250 mg bzw. 500 mg Hexal® Tabletten festgestellt 31.08.2021
Information der Institutionen und BehördenAMK: Unangenehmer Geruch von Metoprololsuccinat AL 95 mg Retardtabletten: Risiko mangelnder Einnahmetreue 31.08.2021
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus – unerwünschte Wirkungen melden! 17.08.2021
Information der Institutionen und BehördenListe ausgewählter AMK-Nachrichten 1. Halbjahr 2021 (PZ 1/2 bis 26) 05.08.2021

Information der Institutionen und Behörden

AMK in eigener Sache: Aufruf zur Meldung von Arzneimittelrisiken!

Datum:
03.05.2022

AMK / ApothekerInnen haben bei der Ermittlung, Erkennung, Erfassung und Weitergabe sowie an der Vorbeugung von Arzneimittelrisiken laut ihrer Berufsordnungen aktiv mitzuwirken. Meldungen zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen und anderer Arzneimittelrisiken stellen einen unverzichtbaren Beitrag zur Wahrung der Patientensicherheit dar und liefern wertvolle Daten, die helfen, Arzneimittelrisiken möglichst frühzeitig zu identifizieren. Um das Melden zu erleichtern, stellt die AMK entsprechende Berichtsformulare für unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) sowie für Qualitätsmängel (QM) bereit.

Nach einem stetigen Zuwachs der Melderate in den vergangenen Jahr(zehnt)en verzeichnete die AMK mit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie im Jahr 2020 einen dramatischen Melderückgang, der bis heute anhält. Auch die Anzahl meldender Apotheken geht seither kontinuierlich zurück (1). Dies lässt vermuten, dass die Belastung der Pandemie das ohnehin bestehende Problem des sogenannten Underreportings im Spontanberichtswesen, wonach nur etwa fünf Prozent der auftretenden Nebenwirkungen tatsächlich berichtet werden, verschärft (2). Auch das BfArM bestätigt aktuell den Rückgang an Meldungen durch Angehörige der Heilberufe, bezogen auf nicht (Covid-19-)Impfstoff-assoziierte UAW, und beziffert die Reduktion seit Pandemiebeginn auf über 35 Prozent (3).

Die AMK nimmt dies zum Anlass, Apothekerinnen und Apotheker für das Melden von Arzneimittelrisiken zu sensibilisieren, auch um so die Position der Apotheke als primäre Anlaufstelle für Patienten bei Auftreten möglicher Arzneimittelrisiken zu festigen. Patienten sollten verstärkt und insbesondere proaktiv nach Nebenwirkungen befragt werden, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Anwendung von Arzneimitteln auftreten können.

Grundsätzlich gilt, dass jedes Arzneimittelrisiko gemeldet werden sollte, wenn hierdurch Patientinnen und Patienten vor Schäden bewahrt werden können oder die Behandlung verbessert werden kann. Für die Verdachtsmeldung einer UAW bedarf es zudem weder eines Beweises der Kausalität noch einer Erklärung seitens der meldenden Apotheke. Die AMK weist an dieser Stelle darauf hin, dass für eine gültige Meldung einer Nebenwirkung bereits vier Angaben genügen: ein identifizierbarer Patient und Melder, ein verdächtigtes Arzneimittel und eine vermutete UAW.

Weitere Angaben sind natürlich vorteilhaft, vor allem solche, die für das verdächtigte Arzneimittel als Auslöser der UAW sprechen. Hierzu zählen konkrete Angaben zum zeitlichen Zusammenhang zwischen Arzneimittelanwendung und beobachteter Nebenwirkung und ob sich die UAW nach dem Absetzen des Arzneimittels besserte bzw. nach Wiederansetzen erneut auftrat. Da die Symptome und Anzeichen einer UAW durch Grunderkrankungen sowie Begleit- und Dauermedikation (z. B. durch Interaktionen) mitbedingt sein könnten, rät die AMK auch diesbezüglich Angaben zu machen.

Auch sollten sowohl unerwartete, schwer verlaufende, als auch bereits bekannte, nicht schwerwiegende Nebenwirkungen berichtet werden. Von besonderem Interesse sind zudem UAW bei vulnerablen Gruppen, wie z. B. Patienten mit Multimedikation, Schwangere, Stillende und Kinder bzw. Risiken bei Arzneimitteln unter zusätzlicher Überwachung (▼) oder auch bei nicht verschreibungspflichtigen (OTC-)Arzneimitteln.
Weitere Informationen können dem AMK-Flyer „Für mehr Arzneimittelsicherheit“ auf der Website der AMK entnommen werden. Fragen zum Thema beantwortet die Geschäftsstelle der AMK auch gern persönlich. /


Quellen
1)    AMK. AMK in Zahlen 2021. Pharm. Ztg. 2022;167(11):71.
2)    Hazell L, Shakir SAW. Under-reporting of adverse drug reactions: a systematic review. Drug Saf. 2006;29(5):385–396.
3)    Kommas E et al. Nebenwirkungsmeldungen in Deutschland: Aktuelles und Hintergründe. Bulletin zur Arzneimittelsicherheit. 2022;(1):22-28.