In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationCarbamazepin Aristo 300 mg Retardtabletten, 200 StückCarbamazepinAristo Pharma0061229818.08.2026
HerstellerinformationSanorell Pharma17.08.2026
HerstellerinformationFurosemid-hameln 10 mg / ml Injektions- / InfusionslösungFurosemidhameln pharma14.08.2026
ChargenrückrufNilotinib-ratiopharm 200 mg HartkapselnNilotinibratiopharm1923833610.08.2026
ChargenrückrufInfectoPyoderm® (Mupirocin) 20 mg / g Salbe, 15 gMupirocinInfectoPharm Arzneimittel und Consilium01228975
19238336
10.08.2026
ChargenrückrufNitrendipin Aristo 20 mg FilmtablettenNitrendipinAristo Pharma00366965
00366971
00366988
10.08.2026
Rote-Hand-BriefeLitfulo®Ritlecitinib Pfizer Europe MA EEIG10.08.2026
ChargenrückrufOxycodon-HCl beta 1 x täglich 20 mg RetardtablettenOxycodon-HCl betabetapharm Arzneimittel0883284607.08.2026
ChargenrückrufLitalir 500 mg HartkapselnHydroxycarbamidCC Pharma0927563207.08.2026
HerstellerinformationNexviadyme® (▼, Avalglucosidase alfa) 100 mg, Pulver für ein Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung und Myozyme® (AlglAvalglucosidase alfa, Alglucosidase alfaSanofi-Aventis Deutschland07.08.2026
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAMK: Everolimus Biocon 2,5 mg, 5 mg und 10 mg Tabletten: Risiko der Verwechslung des Trockenmittels mit Wirkstoff-haltigen Tabletten18.08.2026
Information der Institutionen und BehördenEuropäische Kommission: Tavneos (▼, Avacopan): Widerruf der Zulassung in der Europäischen Union11.08.2026
Information der Institutionen und BehördenAMK/ZL: Risiko mangelnder Einnahmetreue von Telmisartan-haltigen Tabletten der Firma Zentiva Pharma GmbH aufgrund von Geruchsbeanstandungen14.07.2026
Information der Institutionen und BehördenPEI: Palforzia (▼, Erdnussprotein) 300 mg Pulver zum Einnehmen: Gestattung zur Inverkehrbringung in französischer Sprache06.07.2026
Information der Institutionen und BehördenAMK: Meldungen zu Kristallbildung bei Fentanyl-haltigen Matrixpflastern26.06.2026
Information der Institutionen und BehördenAMK/ZL: Cefaclor AL TS 125 und 250 Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen: Anwendungsfehler können eine unvollständige Rekonstitution mit Bildung von Agglomeraten begünstigen26.05.2026
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht 26.05.2026
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass von Temodal® (Temozolomid) 2,5 mg/ml Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung: Empfehlung zur Anwendung bei Patienten, bei denen eine orale Gabe nicht vertretbar ist15.05.2026
Information der Institutionen und BehördenPEI: Librela (Bedinvetmab) Injektionslösung für Hunde: neue Nebenwirkung im Bereich des Bewegungsapparates07.04.2026
Information der Institutionen und BehördenPEI: Vimkunya (▼, Chikungunya-Impfstoff) Injektionssuspension in einer Fertigspritze: Gestattung zur Inverkehrbringung in französischer Sprache - Update02.04.2026

Information der Institutionen und Behörden

AMK: Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht

Datum:
09.12.2025

Am 8. Dezember 2025 fand die Sitzung des Sachverständigenausschusses für Apothekenpflicht nach § 53 Arzneimittelgesetz (AMG) statt.

Der Ausschuss berät das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu Fragen der Apothekenpflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu Empfehlungen ab. Die Apothekerschaft ist in diesem Gremium mit zwei Sitzen stimmberechtigt vertreten. Hier werden die für Apotheken relevanten Ergebnisse der Sitzung mitgeteilt.

Der Ausschuss hat mehrheitlich empfohlen, den Antrag auf Entlassung aus der Apothekenpflicht für Urtica urens, Herba rec. Ø (HAB, V. 2b), auch in Mischungen mit Arnika und ihren Zubereitungen, zum äußeren Gebrauch, anzunehmen.

Auf der Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses wird vom zuständigen Bundesministerium ein Verordnungsentwurf erstellt, der das vorgeschriebene Verfahren einschließlich der Zustimmung durch den Bundesrat durchlaufen wird; daher können sich noch Modifikationen ergeben. Mit dem Inkrafttreten der geänderten Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) ist frühestens in einigen Monaten zu rechnen. Das Kurzprotokoll der Sitzung kann über www.bfarm.de eingesehen werden. /

Quellen
BfArM; Kurzprotokoll - Sitzung vom 8. Dezember 2025, www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Ausschüsse und Gremien → Apothekenpflicht → Protokolle → Kurzprotokoll-Sitzung (8. Dezember 2025).