In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufAmbroxol 75 retard Heumann HartkapselnAmbroxolHeumann Pharma & Co. Generica KG0388217628.09.2026
HerstellerinformationYimmugonormales Immunglobulin vom MenschenBiotest Pharma18.09.2026
ChargenrückrufBupropion-neuraxpharm 300 mg Tabletten mit veränderter WirkstofffreisetzungBupropionneuraxpharm Arzneimittel1425192918.09.2026
ChargenüberprüfungenLumbagilAconitum napellus D4Heilpflanzenwohl16031830
16031847
14.09.2026
ChargenrückrufOleunor N9E Emulsion zur InfusionGlucose, Aminosäuren, LipidemulsionDEMO Pharmaceuticals1790878414.09.2026
HerstellerinformationEmla®Lidocain und PrilocainAspen Germany11.09.2026
ChargenrückrufTilray Cannabisextrakt THC5:CBD20Tilray Deutschland1638142910.09.2026
ChargenrückrufPantoprazol beta 40 mg magensaftresistente TablettenPantoprazolbetapharm Arzneimittel19211515
19211544
09.09.2026
ChargenrückrufCoversum® Arginin 5 mg Filmtabletten, 30 Stück, Coversum® Arginin 10 mg FilmtablettenPerindoprilServier Deutschland10032604
10032627
03.09.2026
HerstellerinformationKaletra® und Norvir®AbbVie Deutschland02.09.2026
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAMK: Meldungen zu Kristallbildung bei Fentanyl-haltigen Matrixpflastern26.06.2026
Information der Institutionen und BehördenAMK/ZL: Cefaclor AL TS 125 und 250 Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen: Anwendungsfehler können eine unvollständige Rekonstitution mit Bildung von Agglomeraten begünstigen26.05.2026
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht 26.05.2026
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass von Temodal® (Temozolomid) 2,5 mg/ml Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung: Empfehlung zur Anwendung bei Patienten, bei denen eine orale Gabe nicht vertretbar ist15.05.2026
Information der Institutionen und BehördenPEI: Librela (Bedinvetmab) Injektionslösung für Hunde: neue Nebenwirkung im Bereich des Bewegungsapparates07.04.2026
Information der Institutionen und BehördenPEI: Vimkunya (▼, Chikungunya-Impfstoff) Injektionssuspension in einer Fertigspritze: Gestattung zur Inverkehrbringung in französischer Sprache - Update02.04.2026
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Informationen zur Verfügbarkeit von Salbutamol-haltigen Arzneimitteln in pulmonaler Darreichungsform02.04.2026
Information der Institutionen und BehördenBMG: Versorgungsmangel für Ifosfamid-haltige Arzneimittel zur parenteralen Anwendung festgestellt31.03.2026
Information der Institutionen und BehördenAMK: Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) § 40c: Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Fertigarzneimitteln in Apotheken: Hinweise zu (potenziellen) Risiken bei der Substitution31.03.2026
Information der Institutionen und BehördenBfArM: regulatorische Bewertung von gemeldeten Medikationsfehlern mit Salbutamol-haltigen Inhalatoren ohne Dosiszählwerk31.03.2026

Information der Institutionen und Behörden

BMG/BfArM: Versorgungsmangel für Natriumperchlorat-haltige Arzneimittel festgestellt

Datum:
27.02.2024

AMK / Derzeit besteht nach Mitteilung des BfArM in Deutschland ein Versorgungsmangel mit Natriumperchlorat-haltigen Arzneimitteln.

Das Thyreostatikum Perchlorat hemmt kompetitiv die Aufnahme von Iod in die Schilddrüse (Iodination) und setzt bereits akkumuliertes Iodid aus der Schilddrüse frei. Die Substanz ist indiziert zur Therapie bei Hyperthyreose, zur Blockade der Schilddrüse bei szintigraphischen Untersuchungen anderer Organe mit radioaktiv markiertem Iod oder bei Immunszintigraphien zur Tumorsuche mit Radioiod-markierten Antikörpern. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung.

Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können nun die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten. Apotheken sollten sich daher bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden. Das BMG wird bekannt machen, sobald der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt.

Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Lieferengpässen von Natriumperchlorat unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 7. Februar 2024 (BAnz AT 23.02.2024 B4). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 26. Februar 2024)