In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rückrufe allgemeinFluconazol AbZ 50 mg, 14 und 28 Hartkapseln, Fluconazol AbZ, 150 mg 1 Hartkapsel FluconazolAbZ Pharma04098757
04098792
04098800
28.05.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
LibmeldyCD34+-HSPC*Orchard Therapeutics1685410601.06.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Vocabria®CabotegravirViiV Healthcare16790808
16790814
01.06.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Spravato®EsketaminJanssen1658312701.06.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Pemazyre®Pemigatinib Incyte16908606
16908629
16908658
01.06.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Evrysdi®RisdiplamRoche1588283301.06.2021
HerstellerinformationAbstral SublingualtablettenFentanylKyowa Kirin02.06.2021
Rote-Hand-BriefeVaxzevriaAstraZeneca 02.06.2021
ChargenrückrufSevredol 20 mg, „PB Pharma“, 20, 50 und 100 FilmtablettenMorphinsulfatPB Pharma10122000
10122017
10122023
02.06.2021
ChargenüberprüfungenBiochemie Pflüger® Nr. 2 Calcium phosphoricum D 6, 100 ml Tropfen Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger0632377307.06.2021
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAMK: Statement zur diskutierten Freigabe von Cannabis zu "Genusszwecken" verabschiedet22.02.2022
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Ergänzende Informationen zum Lieferengpass von Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln24.02.2022
Information der Institutionen und BehördenCMDh/PRAC: Ruhen der Zulassung von Hydroxyethylstärke-haltigen Arzneimitteln (▼) empfohlen25.02.2022
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht28.02.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK: Stellungnahme zur Verwendung von Jodtabletten bei einem Notfall mit Freisetzung von radioaktivem Jod01.03.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK: Stellungnahme zur vorgesehenen Rabattvertrags-gesteuerten „automatischen Substitution“ von Biologika/Biosimilars in öffentlichen Apotheken02.03.2022
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Appell an Ärzte und Apotheker zur konsequenten Verordnung und gleichmäßigen Abgabe kleiner Packungsgrößen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel bis Ende April 202203.03.2022
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 202115.03.2022
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Erneuter Appell zur konsequenten Verordnung und gleichmäßigen Abgabe kleiner Packungsgrößen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel18.03.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK/ABDATA: Bereitstellung von Listen mit russischen und polnischen Arzneimitteln zur erleichterten Auswahl der medikamentösen Therapie von geflüchteten Menschen aus der Ukraine21.03.2022

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Lieferengpass Nimodipin Carinopharm 10 mg/50 ml Infusionslösung: Gestattung des Inverkehrbringens von Packungen, die nicht der Freigabespezifikation entsprechen

Produkt:
Nimodipin Carinopharm 10 mg/50 ml Infusionslösung
Datum:
21.09.2023
PZN:
14169079

AMK / Das BfArM informiert über die Gestattung des Inverkehrbringens von Nimodipin Carinopharm 10 mg/50 ml Infusionslösung, 10 Durchstechflaschen (PZN 14169079), mit einem nicht freigabespezifikationskonformen Ergebnis beim Testparameter unbekannte Verunreinigung. Die befristete Ausnahmezulassung gemäß § 4 Absatz 5 Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) gilt bis 31. Dezember 2023 und betrifft die Chargen 20526A und 20601G.

Der Calcium-Kanal-Blocker ist indiziert zur Vorbeugung und Behandlung ischämischer neurologischer Defizite infolge zerebraler Vasospasmen nach aneurysmatisch bedingter Subarachnoidalblutung.

Das BfArM hat eine drohende versorgungsrelevante Lieferengpasssituation bei Nimodipin zur parenteralen Anwendung festgestellt, da wirkstoff- und darreichungsgleiche Arzneimittel sowie therapeutische Alternativen nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Die Abweichung beim genannten Freigabeparameter hätte keine negativen Auswirkungen auf die Qualität des Arzneimittels.

Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, diesen Sachverhalt zu berücksichtigen und Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Nimodipin-haltigen Arzneimitteln bevorzugt unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
BfArM; Nimodipin 18.09.2023 Gestattung gem. § 4 Abs. 1 MedBVSV. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM und ergänzende Informationen zu Lieferengpässen → (Zugriff am 20. September 2023)