In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rückrufe allgemeinAlvalin, 15 ml, Tropfen zum Einnehmen CathinRiemser Pharma0777732905.03.2021
Rote-Hand-BriefeCabazitaxelAccord Healthcare S.L.U.05.03.2021
ChargenrückrufLactisol 12,5, 15 g und 75 g Salbe Sauermolke-KonzentratGalactopharm Dr. Sanders05027133
05027162
02.03.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Xofluza®Baloxavir marboxilRoche16597589
16597595
01.03.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Leqvio®InclisiranNovartis Pharma16701058
16800978
01.03.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Sarclisa®IsatuximabSanofi Genzyme16007174
16007197
01.03.2021
ChargenüberprüfungenneuroLoges Tropfen, 50 ml Mischung flüssiger Verdünnungen zum Einnehmen Dr. Loges + Co.1257660425.02.2021
ChargenrückrufClindamycin Eberth 150 mg / ml, 10x2 ml, Konzentrat zur Herstellung einer Infusions- oder InjektionslösungClindamycinDr. Friedrich Eberth Arzneimittel1168414825.02.2021
ChargenrückrufEbastin Aristo 10 mg, 50 und 100 Filmtabletten EbastinAristo Pharma05746626
05746632
23.02.2021
ChargenrückrufDeferoxaminmesilat 2 g, 10x50 ml, Pulver zur Herstellung einer Injektions- bzw. Infusionslösung DeferoxaminmesilatDemo Pharmaceuticals1254329523.02.2021
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenOnline-Nachricht: Die neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da! 30.06.2021
Information der Institutionen und BehördenAMK: Atropin-haltige Ausgangsstoffe zur Herstellung homöopathischer Rezepturen: Risiko einer Intoxikation 24.06.2021
Information der Institutionen und BehördenOcaliva® Filmtabletten (▼, Obeticholsäure): Risiko einer Leberschädigung – Anwendung bei Patienten mit primärer biliärer Cholangitis und fortgeschrittener Zirrhose kontraindiziert 08.06.2021
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 202017.03.2021
Information der Institutionen und BehördenPEI: COVID-19 Vaccine AstraZeneca (▼): Impfungen in Deutschland ausgesetzt16.03.2021
Information der Institutionen und BehördenEMA/PRAC: COVID-19 Vaccine AstraZeneca (▼): Untersuchung zu thromboembolischen Ereignissen aufgenommen12.03.2021
Information der Institutionen und BehördenPEI: Kurzfristige Beschaffung einer Charge Pneumovax 23® in chinesischer Aufmachung 24.02.2021

Information der Institutionen und Behörden

PEI: Lieferengpässe von Pneumokokken-Impfstoffen (Pneumovax® 23 und Prevenar® 13) – aktuelle STIKO-Empfehlungen und priorisierte Impfung - Update

Datum:
10.08.2023

Aktualisierung der AMK vom 10. August 2023: Der vom BMG am 16. März 2020 festgestellte Versorgungsmangel wurde per Bekanntmachung aufgehoben (4).

Ergänzung der AMK vom 20. November 2020: Im aktuellen Epidemiologischen Bulletin von 19. November 2020 bestätigt die STIKO Ihre Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung während der SARC-CoV-2 Pandemie und gibt Handlungshinweise bei eingeschränkter Lieferbarkeit. Zum Beitrag.

Aktualisierung der AMK vom 7. Juli 2020: Da der Pneumokokken-Impfstoff Prevenar® 13 vorerst wieder uneingeschränkt zur Verfügung steht, wurden die Vorgaben zur Priorisierung von Patienten bei diesem Impfstoff aufgehoben.

Ergänzung der AMK vom 19. März 2020: Das BMG erklärte am 16. März den Versorgungsmangel.

AMK / Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weist aktuell auf Lieferengpässe von Pneumokokken-Impfstoffen (Pneumovax® 23 und Prevenar® 13) hin (1, 2). Bis auf weiteres sind beide Pneumokokkenimpfstoffe nur eingeschränkt lieferbar.

Um besonders vulnerable Personengruppen möglichst effektiv und entsprechend ihrem Risiko zu schützen, soll wie folgt vorgegangen werden (1, 3):

  • Prevenar® 13 soll ausschließlich für die Grundimmunisierung im Säuglingsalter bis zu einem Alter von 2 Jahren verwendet werden. Sollte Prevenar® 13 nicht verfügbar sein, kann auf Synflorix® (10-valenter Pneumokokkenkonjugatimpfstoff) ausgewichen werden.
  • Pneumovax® 23 soll prioritär für folgende Personengruppen verwendet werden:
    -          Patienten mit Immundefizienz
    -          Senioren ab dem Alter von 70 Jahren
    -          Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen

Besonders beachtet werden muss die Verwendung der Impfstoffe nach Lebensalter. Aufgrund fehlender Daten und schwacher Antikörperantwort von Pneumovax® 23 bei Säuglingen und Kleinkindern bis 2 Jahren, dürfen nur der Konjugatimpfstoff Prevenar® 13 bzw. alternativ Synflorix® in dieser Altersgruppe geimpft werden. Daher soll ab sofort Prevenar® 13 ausschließlich für die Grundimmunisierung von Säuglingen verwendet werden.

Patienten mit Immundefizienz (auch unter immunsuppressiver Therapie), Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen, wie z. B. COPD, sowie Senioren ≥ 70 Jahren sollen prioritär mit Pneumovax® geimpft werden (1). Weiterhin sollen bis auf weiteres nur die von der STIKO aktuell priorisierten Risikogruppen geimpft werden, während von der Impfung anderer Bevölkerungsgruppen abgesehen werden sollte (3).
Die Prävention von invasiven Erkrankungen, Lungen- und Mittelohrentzündungen, die durch Streptococcus pneumoniae verursacht werden, stellt insbesondere bei Säuglingen eine essentielle Intervention dar.

Daher bitten PEI und AMK ausdrücklich alle Apotheken, welche Arztpraxen oder Institutionen mit den genannten Impfstoffen beliefert haben, umgehend zum Sachverhalt zu informieren. Und bitte achten Sie bei der Abgabe von Prevenar® 13 und Pneumovax® 23 auf die korrekte Umsetzung der aktuellen STIKO-Empfehlungen inklusive der priorisierten Impfempfehlungen. /
 
Quellen
1) PEI an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Versorgung mit Pneumokokkenimpfstoffen (13. März 2020)
2) PEI; Lieferengpässe unter www.pei.de → Arzneimittel → Impfstoffe -> Lieferengpässe → Lieferengpässe von Human-Impfstoffen (13. März 2020); www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/lieferengpaesse/lieferengpaesse-node.html
3) STIKO; www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Lieferengpaesse/Lieferengpaesse_node.html
4) BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 1. August 2023 (BAnz AT 09.08.2023 B2). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 10. August 2023)