In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufTilray Cannabisextrakt THC25, 25 ml Tilray Deutschland1659792218.01.2021
Rückrufe allgemeinVetren® Gel 30.000 I.E., 100 gHeparin natriumMeda Pharma0311259622.01.2021
ChargenrückrufPascofemin®-Injektopas SL, 10x2 ml und 100x2 ml Flüssige Verdünnung zur Injektion Pascoe Pharmazeutische Präparate23.01.2021
ChargenrückrufFructus Juniperi contus., 100 g und 250 gCaesar & Loretz00550539
04692615
01.02.2021
ChargenrückrufPalexia® 20 mg / ml, 100 ml und 200 ml Lösung zum EinnehmenTapentadolGrünenthal10032969
10032975
01.02.2021
Rückrufe allgemeinPletal® 100 mg, 28 und 98 Tabletten CilostazolOtsuka Pharma05006941
05007082
01.02.2021
ChargenrückrufEntecavir Zentiva 0,5 mg und 1 mg, 90 FilmtablettenEntecavirZentiva Pharma12647652
12647698
01.02.2021
ChargenrückrufMetformin Lichtenstein 500 mg, 180 TablettenMetforminZentiva Pharma0883910401.02.2021
HerstellerinformationPalexia 20 mg / ml Lösung zum EinnehmenTapentadolGrünenthal01.02.2021
Rote-Hand-BriefeUlipristalacetat 01.02.2021
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAMK: Ökotoxizität von Diclofenac – Hinweise zum verantwortungsbewussten Umgang13.01.2022
Information der Institutionen und BehördenBMG/PEI: Ronapreve® (▼, Casirivimab/Imdevimab): deutlich verminderte in-vitro-Neutralisierungseigenschaften gegenüber der SARS-CoV-2-Omikron-Variante18.01.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht26.01.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK: Paxlovid® (Nirmatrelvir/Ritonavir): weiteres oral verfügbares antivirales Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Kürze verfügbar31.01.2022
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Maßnahmen zur Abmilderung des Lieferengpasses für Tamoxifen-haltige Arzneimittel11.02.2022
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Ergänzende Informationen zum Lieferengpass von Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln18.02.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK: Statement zur diskutierten Freigabe von Cannabis zu "Genusszwecken" verabschiedet22.02.2022
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Ergänzende Informationen zum Lieferengpass von Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln24.02.2022
Information der Institutionen und BehördenCMDh/PRAC: Ruhen der Zulassung von Hydroxyethylstärke-haltigen Arzneimitteln (▼) empfohlen25.02.2022
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht28.02.2022

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Lieferengpass von Cotrimoxazol (Sulfamethoxazol und Trimethoprim): Beschaffung ausländischer Ware über internationale Apotheken möglich - Update

Wirkstoff:
Cotrimoxazol (Sulfamethoxazol und Trimethoprim)
Datum:
11.10.2022

Ergänzung der AMK vom 11. Oktober 2022: Die Regelungen des Einzelimports nach § 73 (3) AMG gelten uneingeschränkt. Voraussetzung eines Einzelimports bleibt eine gültige Verschreibung. Krankenhaus- und krankenhausversorgenden Apotheken ist eine Bevorratung mit Arzneimitteln erlaubt (3).


AMK / Für Cotrimoxazol (Sulfamethoxazol und Trimethoprim)-haltige Arzneimittel diverser Hersteller, sowohl als Tabletten als auch Suspension zum Einnehmen, besteht in Deutschland derzeit ein Lieferengpass. Das voraussichtliche Ende wird seitens der Firmen auf Ende 2022 bis Mitte 2023 terminiert (1).


Die Antibiotika-Fixkombination ist indiziert zur Behandlung einer Vielzahl von Infektionen, wie z. B. Infektionen der oberen und unteren Atemwege, HNO-Infektionen (ausgenommen Streptokokken-Angina), Infektionen der Nieren und der ableitenden Harnwege und anderen. Die Kombination Sulfamethoxazol und Trimethoprim ist auf der Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gelistet.


Das BfArM informiert nun, dass Apotheken in Deutschland über den Einzelimport gemäß § 73 (3) AMG ein Kontingent an ausländischer Ware beziehen können (2). Dies geschieht über den Weg der internationalen Apotheken. Dies betrifft insbesondere die Lösung zum Einnehmen sowie die Injektionslösung der Firma Eumedica, die in den Aufmachungen Englisch/Arabisch, Norwegisch, Französisch, Englisch/Russisch, Niederländisch, Serbisch sowie Griechisch für den Import nach Deutschland verfügbar sind.


Die AMK bittet ApothekerInnen, diese Möglichkeit der Versorgung zu bedenken und PatientInnen sowie belieferte Institutionen angemessen zu informieren.


Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Cotrimoxazol-haltigen Arzneimitteln sind bitte unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /



Quellen
1)    PharmNet.Bund; Veröffentlichte Lieferengpassmeldungen. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Lieferengpass-Datenbank (Zugriff am 5. Oktober 2022)
2)    BfArM an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Sulfamethoxazol/Trimethoprim - Kompensationsoption zur aktuellen eingeschränkten Verfügbarkeit. (4. Oktober 2022)
3)    AMK an BfArM (Korrespondenz). (11. Oktober 2022)