In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufXomolix 2,5 mg / ml, 10x1 ml Injektionslösung DroperidolKyowa Kirin0116131401.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Orladeyo® Berotralstat BioCryst Ireland1720170201.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Ontozry®CenobamatArvelle Therapeutics Netherlands B.V.17259305
17259311
17259328
17259334
17259340
17259357
17259363
17259386
17259400
17259417
17259423
17259452
01.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Jemperli®DostarlimabGSK1690223601.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Ponvory®Ponesimod Janssen1724229101.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Recarbrio®RelebactamMSD1683637301.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Veklury® Remdesivir Gilead1675614801.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Elzonris®Tagraxofusp Stemline Therapeutics1678106301.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Enspryng®SatralizumabRoche15638300
16666161
16204696
01.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Adtralza®TralokinumabLeo Pharma17394718
17394724
17394747
01.07.2021
Zeige Ergebnisse 151-151 von 151.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenPRAC/CMDh: Aufnahme neuer Wechselwirkungen und Kontraindikationen in die Produktinformationen von Clarithromycin-haltigen Arzneimitteln21.05.2024

Information der Institutionen und Behörden

AMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

Datum:
26.01.2022

AMK / Am 25. Januar 2022 fand die 85. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) per Videokonferenz statt. Der Ausschuss, in dem der Vorsitzende der AMK, Prof. Dr. Martin Schulz, als eines von 13 stimmberechtigten Mitgliedern vertreten ist, berät den Verordnungsgeber in Fragen der Verschreibungspflicht.

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Hier werden einige für die Apotheken wichtige Ergebnisse der Sitzung mitgeteilt. Über die Anträge zur Änderung der Verschreibungspflicht wurde wie folgt abgestimmt:

Der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Sildenafil in einer Dosis von 50 mg und einer maximalen Packungsgröße von 200 mg in der Indikation „erektile Dysfunktion bei erwachsenen Männern" wurde einstimmig abgelehnt.

Der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Ipratropiumbromid und seinen Estern in einer Konzentration bis zu 0,06 % in Zubereitungen zur intranasalen Anwendung bei Erwachsenen in Kombination mit Xylometazolin in einer Konzentration bis zu 0,05 % wurde mehrheitlich abgelehnt. /

Quellen
BfArM; 85. Sitzung (25. Januar 2022 per Videokonferenz) – Kurzprotokoll Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Ausschüsse und Gremien → Verschreibungspflicht (Zugriff am 25. Januar 2022)