In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Suche nach Datum

Zeige Ergebnisse 1091-1096 von 1096.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationFabhaltaIptacopanNovartis Pharma01.07.2024
ChargenrückrufAtomoxetin beta 10 mg Hartkapseln, 7, 14, 28 und 56 Stück, Atomoxetin beta 18 mg Hartkapseln, 7 und 56 Stück, Atomoxetin beta 25Atomoxetinbetapharm Arzneimittel14243982
14243999
14244007
14244013
14244036
14244065
14244071
14244177
01.07.2024
Rote-Hand-BriefeL-Arginin-Hydrochlorid 21 % Braun, Konzentrat zur Herstellung einer InfusionslösungB. Braun Melsungen02.07.2024
ChargenrückrufNerven-Tropfen NMischdestillat aus Lavendelblüten, Lemongraskraut, Baldrianwurzel und MelissenblätternSalus Haus Dr. med. Otto Greither Nachf.0737305202.07.2024
ChargenrückrufSandostatin LAR-Monatsdepot 30 mg, „Orifarm“OctreotidOrifarm13167291
13235288
03.07.2024
ChargenrückrufKyprolis®CarfilzomibAmgen1118284303.07.2024
Zeige Ergebnisse 151-151 von 151.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenPRAC/CMDh: Aufnahme neuer Wechselwirkungen und Kontraindikationen in die Produktinformationen von Clarithromycin-haltigen Arzneimitteln21.05.2024

Information der Institutionen und Behörden

BMG/PEI: Versorgungsmangel für Atgam® (▼, equines Anti-T-Lymphozytenglobulin) festgestellt

Produkt:
Atgam®
Wirkstoff:
equines Anti-T-Lymphozytenglobulin (eATG)
Datum:
20.06.2023

AMK / Derzeit besteht nach Mitteilung des PEI in Deutschland ein Versorgungsmangel mit Atgam® (▼, equines Anti-T-Lymphozytenglobulin (eATG)), ein Arzneimittel zur Behandlung der aplastischen Anämie bei Patienten, für die eine hämatopoetische Stammzelltransplantation (HSZT) nicht in Frage kommt oder für die ein geeigneter HSZ-Spender nicht verfügbar ist.

Die aplastische Anämie ist eine seltene, lebensbedrohliche Erkrankung. Alternative gleichwertige Arzneimittel stehen nicht zur Verfügung.

Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können nun die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten und geeignete Maßnahmen zur Abmilderung des Versorgungsmangels ergreifen. Apotheken sollten sich daher bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden.

Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Atgam® unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

Quellen
BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 12. Juni 2023 (BAnz AT 16.06.2023 B8). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 19. Juni 2023)