AMK / Im Jahr 2020 erhielt die AMK-Geschäftsstelle insgesamt 8.707
Spontanberichte zu vermuteten Qualitätsmängeln und unerwünschten
Wirkungen von Arzneimitteln (siehe Abbildung 1) aus 4.582 verschiedenen (Krankenhaus-)Apotheken.
Dabei ließ sich im vergangenen Jahr ein Zusammenhang zwischen
Meldeverhalten und pandemiebedingten Maßnahmen, wie z. B.
Kontaktbeschränkungen, erkennen (siehe Abbildung 2).
Während das Meldeaufkommen zu Beginn des Jahres 2020 in etwa dem des
Vorjahres entsprach, zeichnete sich bereits Ende Februar ein
Melderückgang ab, der sich mit den am 13. März beginnenden ersten
SARS-CoV2-bedingten „Lockdown“-Maßnahmen verstärkte. In Kalenderwoche 18
(Ende April) erreichte die Melderate das Vorjahresniveau. Im weiteren
Verlauf des Jahres 2020 zeichnete sich ab Mitte Juli wieder ein
zunehmender Rückgang der wöchentlichen Melderate ab, die mit Beginn des
zweiten „Lockdowns“ in Kalenderwoche 50 erneut stark abfiel. Nie zuvor
verzeichnete die AMK eine so starke relative Abnahme der
Spontanmeldungen in einem Jahr (-19 %), was eindrucksvoll den Wert des
unmittelbaren Patientenkontaktes zur Identifizierung von (potentiellen)
Arzneimittelrisiken unterstreicht.
Insgesamt betrafen 97 Prozent
aller Meldungen im Jahr 2020 Arzneimittel: 7.089
verschreibungspflichtige Arzneimittel inkl. 302 Betäubungsmittel und
1.357 nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. 261 Meldungen bezogen
sich auf Lebensmittel inkl. Nahrungsergänzungsmittel, Drogen und
Chemikalien sowie weitere Produkte.
Die Anzahl der
Spontanberichte zu unerwünschten Wirkungen sank im Vergleich zum Vorjahr
um 739 auf insgesamt 2.371 (siehe Tabelle 1). Hierunter fanden sich 809
Meldungen (inklusive Folgeinformationen) zu unerwünschten
Arzneimittelwirkungen (UAW), die aufgrund ihrer Klassifikation der Art
oder Schwere innerhalb von 15 Tagen (ICH-Guideline E2D) an die
zuständigen Bundesoberbehörden weitergeleitet wurden. Meldungen zu UAW
machten, ähnlich der Vorjahre, einen Anteil von etwa 27 Prozent aller
eingegangenen Berichte aus. Etwa sechs Prozent (133 Meldungen) aller
Nebenwirkungsmeldungen bezogen sich auf eine Arzneimittelsubstitution.
Mit 184 Medikationsfehlermeldungen blieb die Anzahl annähernd gleich
zum Vorjahr (187). Ihr Anteil innerhalb der UAW-Meldungen stieg jedoch
von sechs auf 7,7 Prozent. Ebenso wurden annähernd gleich viele
Verdachtsmeldungen zu Arzneimittelmissbrauch erfasst (2020: 56, 2019:
55).
Unter den berichteten Verdachtsmeldungen zu
Qualitätsmängeln (6.336 Meldungen) wurden, wie in den Jahren zuvor, am
häufigsten Verpackungsfehler gemeldet, gefolgt von mechanischen
Defekten, galenischen Mängeln und Deklarationsmängeln (siehe Tabelle 2).
Im Jahr 2020 erhielt die AMK-Geschäftsstelle mit insgesamt zehn
Meldungen deutlich weniger Berichte zu vermuteten Manipulationen bzw.
Fälschungen (2019: 54). Die zuständige Überwachungsbehörde des
betroffenen Zulassungsinhabers wurde in rund 38 Prozent (2.385
Meldungen) aller vermuteten Qualitätsmängel von der AMK benachrichtigt.
Die AMK-Geschäftsstelle erhielt im Jahr 2020 mit insgesamt 1.047
Einsendungen erneut weniger Reklamationsmuster (2019: 1.565). Auch die
Zahl an zugesandten Bilddokumentationen sank auf 1.216. Bei rund 20
Prozent der eingesandten Muster wurde eine Untersuchung im
Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e. V. veranlasst. In 15 Prozent
der Laboruntersuchungen konnte ein Verdachtsfall bestätigt werden.
Die AMK veröffentlichte im Jahr 2020 insgesamt 313 Nachrichten;
hierunter 33 Rote-Hand- und Informationsbriefe, 23 Informationen der AMK
sowie 46 weitere Nachrichten zu Risiken von Arzneimitteln oder anderen
Produkten, die von Behörden, Herstellern und relevanten Institutionen
veröffentlicht wurden.
Zudem wurden 170 Chargenrückrufe, 12
Chargenüberprüfungen sowie 27 Rückrufe über die AMK bekanntgegeben und
Apotheken zweimal mittels AMK-PHAGRO-Schnellinformationen unmittelbar
über dringende Arzneimittelrisiken informiert.
Insgesamt
leisteten die Apotheken auch während der SARS-CoV-2-Pandemie einen
unverzichtbaren Beitrag zur Erhöhung der
Arzneimittel(therapie)sicherheit und damit für die Patientensicherheit.
Insgesamt 34 AMK-Nachrichten beruhten auf 372 Meldungen aus 340
Apotheken. Weitere 655 Spontanberichte aus 571 Apotheken führten zur
Einleitung korrektiver, risikominimierender Maßnahmen beim betroffenen
Hersteller.
Die AMK bittet darum, auch weiterhin Verdachtsfälle
von Nebenwirkungen oder Qualitätsmängeln möglichst konkret und
vorzugsweise mittels Online-Formular (www.arzneimittelkommission.de) an
die Geschäftsstelle zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass
Qualitätsmängel, bei denen die Annahme gerechtfertigt ist, dass diese
vom Hersteller verursacht worden sind, auch an die für Ihre Apotheke
zuständige Behörde zu melden sind (§ 21 Abs. 3 ApBetrO). /
Tabelle
1: Anzahl der Verdachtsmeldungen zu unerwünschten Wirkungen
(Arzneimittel, ander Produktgruppen), Medikationsfehlern und Missbrauch
an die AMK in 2020
Kategorie der Verdachtsmeldung | Anzahl | Anteil in Prozent |
---|
Meldungen zu unerwünschten Wirkungen (Verdachtsfälle), gesamt | 2371 | 100,0 |
Unerwünschte Wirkungen, die Arzneimittel betrafen | 2078 | 87,6 |
Unerwünschte Wirkungen, die nicht Arzneimittel, sondern andere Produktgruppen betrafen | 53 | 2,4 |
Medikationsfehler | 184 | 7,7 |
Missbrauch | 56 | 2,3 |
Tabelle 2: Anzahl der Verdachtsmeldungen zu Qualitätsmängeln an die AMK in 2020
Kategorie der Verdachtsmeldung | Anzahl | Anteil in Prozent |
---|
Meldungen zu Qualitätsmängeln (Verdachtsfälle), gesamt | 6336 | 100,0 |
Verpackungsfehler | 2652 | 41,8 |
Galenische Mängel | 1512 | 23,8 |
Mechanische Defekte | 1406 | 22,2 |
Deklarationsmängel | 499 | 7,9 |
Minderwirkung (mit Verdacht auf Qualitätsmangel) | 176 | 2,8 |
Manipulation bzw. Fälschung | 10 | 0,2 |
Sonstige Mängel | 81 | 1,3 |