In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufFosfomycin Eberth 2 g Pulver zur Herstellung einer InfusionslösungFosfomycinDr. Friedrich Eberth Arzneimittel18167551
18167568
27.12.2024
HerstellerinformationAlbuterol SulfateSalbutamolHexal17.12.2024
HerstellerinformationTecrapharm (Germany)16.12.2024
ChargenrückrufAbtswinder Brennnesseltee NAbtswinder Naturheilmittel16.12.2024
ChargenrückrufEudorlin® SchmerztablettenAcetylsalicylsäure, CoffeinBerlin-Chemie0265325516.12.2024
ChargenrückrufJohanniskraut Tee AuricaAurica Naturheilmittel und Naturwaren0247758016.12.2024
ChargenrückrufPaliperidon-ratiopharm® 75 mg Depot-InjektionssuspensionPaliperidonratiopharm1763942716.12.2024
ChargenrückrufAbtswinder JohanniskrautteeAbtswinder Naturheilmittel13.12.2024
HerstellerinformationLaborbedarf Klobasa12.12.2024
ChargenrückrufAbtswinder JohanniskrautteeAbtswinder Naturheilmittel12.12.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenCHMP/EMA: Ruhen der Zulassungen von Arzneimitteln empfohlen, deren Bioäquivalenzstudien von der Firma Panexcell Clinical Laboratories Priv.Ltd. durchgeführt wurden 28.07.2020
Information der Institutionen und BehördenListe ausgewählter AMK-Nachrichten 1. Halbjahr 2020 (PZ 1/2 bis 26) 21.07.2020
Information der Institutionen und BehördenRisiko fehlgeschlagener Injektionen bei Etanercept-haltigen Arzneimitteln: Bei Verdacht auf einen defekten Auslösemechanismus sind auch Anwendungsfehler in Betracht zu ziehen20.07.2020
Information der Institutionen und BehördenVerordnung zur Erhöhung der Bevorratung von Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung in Kraft getreten 14.07.2020
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Aufhebung der Regelungen und Empfehlungen zur Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln07.07.2020
Information der Institutionen und BehördenEMA/CHMP: Anwendungseinschränkungen für Fosfomycin-haltige Antibiotika 06.07.2020

Information der Institutionen und Behörden

BfArM/PEI: Aufruf zur Meldung von Nebenwirkungen im Rahmen der weltweiten MedSafetyWeek 2024

Datum:
04.11.2024

AMK / Das BfArM und das PEI machen in einer Pressemitteilung auf die „MedSafetyWeek“ aufmerksam, die zum neunten Mal stattfindet. Insgesamt 91 Länder weltweit nehmen an der Kampagne teil, die darauf abzielt, das Bewusstsein für das Melden von Nebenwirkungen zu schärfen (1). Das diesjährige Motto lautet „Preventing side effects“ und fokussiert insbesondere auf Medikationsfehler und andere vermeidbare Nebenwirkungen.

Die Meldungen von Nebenwirkungsverdachtsfällen durch Gesundheitsberufe sowie Patienten leisten einen wichtigen Beitrag zur fortlaufenden Sicherheitsbewertung von Arzneimitteln. Dabei können auch Risiken erkannt werden, die sich erst Jahre nach der Marktzulassung zeigen. Die heilberufliche Expertise ist hierbei von besonderem Wert.

Die AMK beteiligt sich dieses Jahr mit einem Beitrag im „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ zur Rolle der Apothekerinnen und Apotheker im deutschen Spontanberichtssystem (2). Der Artikel unterstreicht das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Apothekerinnen bzw. Apothekern und ihren Patienten als wesentlichen Faktor für das Erkennen von Nebenwirkungen und anderen Arzneimittelrisiken.

Die AMK nimmt dies zum Anlass, insbesondere Apothekerinnen und Apotheker zur Meldung von Nebenwirkungen zu motivieren und empfiehlt, Patienten im Beratungsgespräch gezielt nach der Verträglichkeit ihrer Arzneimittel zu fragen. So können mögliche Nebenwirkungen identifiziert und gemeldet werden.

Apotheken sollten hierfür strukturierte Prozesse zur Dokumentation von Arzneimittelrisiken etablieren und das gesamte pharmazeutische Personal mit dem AMK-Meldesystem vertraut machen. Nützliche Leitlinien und Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer können hierbei eine Orientierung bieten (3, 4).

Die AMK-Berichtsformulare sind online unter www.arzneimittelkommission.de abrufbar. Zudem stehen dort Flyer sowie das Lernvideo „Arzneimittel sicherer machen!“ zur Verfügung. Die Geschäftsstelle der AMK ist per Kontaktformular, E-Mail (amk@arzneimittelkommission.de) oder telefonisch unter 030 40004 552 erreichbar.

Die AMK dankt allen Apothekerinnen und Apothekern für ihr Engagement zur Meldung von Arzneimittelrisiken. /

Quellen
1) BfArM; #MedSafetyWeek zur Arzneimittelsicherheit. www.bfarm.de → Aktuelles → Veranstaltungen (Zugriff am 4. November 2024)
2) Schwarzrock-Fabian A et al. MedSafetyWeek 2024: Die Bedeutung von Nebenwirkungsmeldungen und die Rolle der Apotheker im deutschen Spontanberichtssystem aus Sicht der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 2024;3:18-22
3) ABDA; Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung / Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten – Maßnahmen in der Apotheke. www.abda.de → Für Apotheker → Qualitätssicherung → Leitlinien (Zugriff am 30. Oktober 2024)
4) ABDA; Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke. www.abda.de → Für Apotheker → Berufsausübung → Ausbildung und Approbation → Leitfaden (Zugriff am 30. Oktober 2024)