In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufIbuflam 600 mg Lichtenstein FilmtablettenIbuprofenZentiva Pharma0631340903.03.2026
ChargenrückrufFerinject 50 mg Eisen / ml, Injektions- und InfusionsdispersionEisencarboxymaltoseVifor Pharma Deutschland28.02.2026
ChargenrückrufFolsäure Hevert 5 mg TablettenHevert-Arzneimittel1829310323.02.2026
ChargenrückrufZeldox 20, 40, 60 und 80 mg Hartkapseln, 100 Stück, „EurimPharm“ZiprasidonEurimPharm Arzneimittel01074911
04193496
06339455
18754969
23.02.2026
ChargenrückrufAmoxi-Clavulan Aurobindo 875 mg / 125 mg FilmtablettenAmoxicillin / ClavulansäurePuren Pharma0884120719.02.2026
ChargenrückrufPerazin-neuraxpharm 200 mg FilmtablettenPerazinneuraxpharm Arzneimittel0722932618.02.2026
ChargenrückrufNovaminsulfon Lichtenstein 500 mg FilmtablettenMetamizolZentiva Pharma1984300817.02.2026
ChargenrückrufAmlodipin Valsartan beta 10 mg / 160 mg FilmtablettenAmlodipin Valsartanbetapharm Arzneimittel0223850412.02.2026
ChargenrückrufLitalir 500 mg Hartkapseln, „FD Pharma”HydroxycarbamidFD Pharma1187797611.02.2026
HerstellerinformationNatpar®ParathyroidhormonTakeda10.02.2026
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAMK: vermehrte Beanstandungen zu eingeschränkter Sprühfunktion bei Mometason-haltigen Nasensprays20.01.2026
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht20.01.2026
Information der Institutionen und BehördenAMK/ZL: Aimovig® (Erenumab) 70 mg und 140 mg Injektionslösung im Fertigpen: vermehrt Meldungen zu nicht auslösenden Fertigpens bei Selbstinjektion05.01.2026
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Aktualisierung der Produktinformationen für Codein-haltige Arzneimittel (mit Standardzulassung): neue und aktualisierte Risiken nach PSUSA- und EU-Risikobewertungsverfahren05.01.2026
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da!18.12.2025
Information der Institutionen und BehördenTrimethoprim-haltige Arzneimittel: neue Kontraindikation im ersten Trimenon einer Schwangerschaft sowie neue Nebenwirkungen 18.12.2025
Information der Institutionen und BehördenAMK/ZL: Nebenwirkungen nach Einnahme einer „AAFQ GLP-1 oralen Lösung zur Gewichtsreduktion“ mit ungeklärtem Produktstatus 16.12.2025
Information der Institutionen und BehördenAMK/ZL: Aripiprazol AbZ 5 mg Tabletten: Tabletten zeigen eine erhöhte Bruchanfälligkeit bei der Entnahme aus Blisterpackungen09.12.2025
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht 09.12.2025
Information der Institutionen und BehördenPEI: Vimkunya (▼, Chikungunya-Impfstoff) Injektionssuspension in einer Fertigspritze: Gestattung zur Inverkehrbringung in französischer Sprache02.12.2025

Information der Institutionen und Behörden

Änderungen in der Verschreibungspflicht

Datum:
13.05.2024

AMK / Am 8. Mai 2024 wurde die 21. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf am 26. April 2024 zugestimmt.

Die Änderungen der Anlage 1 der AMVV lauten wie folgt:

  • Die Position „Bilastin und seine Ester“ wird „in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 10 mg je abgeteilter Form, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung bei Kindern von sechs bis elf Jahren angegeben ist“, von der Verschreibungspflicht ausgenommen.
  • Der Wirkstoff „Olopatadin“ wird „zur Anwendung am Auge, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene angegeben ist, es sei denn, es handelt sich um von der Europäischen Kommission als verschreibungspflichtig zugelassene Arzneimittel“ von der Verschreibungspflicht ausgenommen.
  • Der Wirkstoff „Rizatriptan“ wird „zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräneanfällen mit und ohne Aura, nach ärztlicher Erstdiagnose einer Migräne, in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in einer Konzentration von 5 mg je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von 10 mg je Packung“ von der Verschreibungspflicht ausgenommen.
  • Die Position „Ranelinsäure“ wird ergänzt um ihre Ester.
  • Die Position „Natriumthiosulfat“ wird ergänzt um den Anwendungsbereich „zur Vorbeugung einer durch Cisplatin-Chemotherapie induzierten Ototoxizität“.
  • Die Position „Rimazoliummetilsulfat“ wird ohne Änderung der Verschreibungspflicht entsprechender Arzneimittel geändert in „Rimazolium“.
  • Die Position „Ursodeoxycholsäure“ wurde ohne Änderung der Verschreibungspflicht geändert in „Ursodesoxycholsäure“.
  • Der Wirkstoff „Nifuroxazid“ wird ab 1. August 2024 ausnahmslos der Verschreibungspflicht unterstellt.
  • Weitere 53 Positionen werden neu eingefügt.

Die Unterstellung der PositionNifuroaxazid unter die Verschreibungspflicht gilt ab dem 1. August 2024, die übrigen Änderungen treten am 9. Mai 2024 in Kraft. /

Quellen
Bundesgesetzblatt; Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (BGBl I, Nr. 146). www.recht.bund.de (Zugriff am 10. Mai 2024)