In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Suche nach Datum

Zeige Ergebnisse 1-10 von 1486.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rote-Hand-BriefeIsozid®IsoniazidEsteve Pharmaceuticals0425001810.09.2025
ChargenrückrufAmbroxol 75 retard HeumannAmbroxolHeumann Pharma & Co. Generica KG10061592
03882147
03882153
03882176
09.09.2025
Rote-Hand-Briefe08.09.2025
HerstellerinformationTeglutikRiluzolITF Pharma01.09.2025
Rote-Hand-BriefeLipidem®B. Braun Melsungen29.08.2025
HerstellerinformationDoxy-Denk 100 mg, Tabletten, und Doxycyclin Denk 200 mg, FilmtablettenDenk Pharma22.08.2025
HerstellerinformationAmversio®Betain22.08.2025
Rote-Hand-BriefeEvrysdi®RisdiplamRoche Pharma21.08.2025
ChargenrückrufPolysept Lösung 0,1 g / mlPovidon-IodDermapharm0474621621.08.2025
Chargenrückrufschnupfen endrine® Spray 0,1 %XylometazolinChiesi0392505221.08.2025
Zeige Ergebnisse 11-20 von 216.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Eingrenzung des Versorgungsmangels Antibiotika-haltiger Säfte für Kinder30.06.2025
Information der Institutionen und BehördenBMG: Versorgungsmangel für Fosfomycin-haltige Arzneimittel zur Herstellung einer Infusionslösung festgestellt - Update12.06.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Dobutamin-hameln 5 mg/ml und 12,5 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung: Gestattung zur Inverkehrbringung in englischer Aufmachung10.06.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Risiko für Missbrauch von Ketamin- und Esketamin-haltigen Arzneimitteln10.06.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Änderung der Produktinformationen für Paracetamol-haltige Arzneimittel (mit Standardzulassung): Risiko einer metabolischen Azidose mit vergrößerter Anionenlücke (HAGMA)10.06.2025
Information der Institutionen und BehördenUrbason solubile forte (Methylprednisolon) 1000 mg Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions- beziehungsweise Infusionslösung: Gestattung zur Inverkehrbringung 06.06.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Hinweis zur Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel: Patientenverständlich gestaltete Wirkstoffbezeichnung korreliert in Einzelfällen nicht mit der angegebenen Wirkstoffstärke im BMP06.06.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass Calciumfolinat-haltiger Parenteralia: Einschränkung der Distributionswege und eine kontingentierte Abgabe angeordnet - Update06.06.2025
Information der Institutionen und BehördenEMA/CHMP: Empfehlungen zur Harmonisierung der Anwendungsgebiete für Azithromycin-haltige Arzneimittel und für neue Warnhinweise in den Produktinformationen27.05.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: neue Monografie für die Standardzulassung „Xylometazolin-HCl-Lösung 0,1 %“20.05.2025

Information der Institutionen und Behörden

BMG: Einschränkung der gestatteten Bevorratung von vom Bund zentral beschafftem Paxlovid® (▼, Nirmatrelvir/Ritonavir) für Apotheken, krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken

Datum:
20.01.2023

AMK / Die Allgemeinverfügung des BMG zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 wurde neu gefasst und ist am 18. Januar 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.


Abweichend von der bisherigen Fassung, in der galt, dass Apotheken das vom Bund zentral beschaffte Arzneimittel Paxlovid® (▼, Nirmatrelvir/Ritonavir) in unbegrenzter Höhe bevorraten konnten, ist nun für Apotheken eine Bevorratung von maximal 20 Therapieeinheiten zulässig (1). Für krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken ist die Bevorratung auf bis zu 50 Therapieeinheiten begrenzt. Bereits vor Inkrafttreten dieser Neufassung ausgelieferte Packungen dürfen aber weiterhin bevorratet werden.


Die erlaubten Bevorratungsmengen wurden bereits mehrfach angepasst (2). Laut einem Begleitschreiben des BMG erfolgt die erneute Begrenzung aufgrund konkreter Verdachtsfälle auf auffällig hohe Bestellmengen sowie direkter Anfragen zu Möglichkeiten des Exports durch verschiedene Marktteilnehmer. Eine Abgabe an Empfänger außerhalb des Geltungsbereichs deutschen Rechts sowie das Handeltreiben (insbesondere der Export) von Paxlovid® sind unzulässig und werden weiterhin strafrechtlich verfolgt (3). /


Quellen
1) BMG; Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 vom 11. Januar 2023. (BAnz AT 18.01.2023 B5)
2) AMK; 05/22 Information der Institutionen und Behörden: AMK: Paxlovid® (Nirmatrelvir/Ritonavir): weiteres oral verfügbares antivirales Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf verfügbar – Update. www.arzneimittelkommission.de → AMK-Nachrichten (Zugriff am 19. Januar 2023)
3) BMG an ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (Korrespondenz). (17. Januar 2023)