In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufDuloxetin betaDuloxetinbetapharm Arzneimittel18.03.2024
ChargenüberprüfungenSpasmovowen®Atropa belladonna D4, Carbo vegetabilis D8, Citrullus colocynthis D4 und weitereWeber & Weber0329999115.03.2024
ChargenrückrufDuloxetin GlenmarkDuloxetinGlenmark Arzneimittel1132337314.03.2024
Rückrufe allgemeinVYEPTI®EptinezumabLundbeck1843867114.03.2024
Herstellerinformation13.03.2024
HerstellerinformationMicro Labs12.03.2024
Herstellerinformation12.03.2024
Herstellerinformation11.03.2024
ChargenrückrufHeparin axicur® 60.000 I.E. Salbe, 100 gHeparinaxicorp Pharma1405227111.03.2024
ChargenrückrufOncofolic®Folinsäuremedac0437389611.03.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Aufhebung der Regelungen und Empfehlungen zur Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln07.07.2020
Information der Institutionen und BehördenEMA/CHMP: Anwendungseinschränkungen für Fosfomycin-haltige Antibiotika 06.07.2020

Herstellerinformation

Informationsschreiben zu Adenoscan® (Adenosin) 30 mg/10 ml Infusionslösung und Adrekar® (Adenosin) 6 mg/2 ml Infusionslösung: Vorübergehender Lieferengpass - Update

Hersteller:
Firma Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
Datum:
11.10.2023

Aktualisierung der AMK vom 11. Oktober 2023: Das BfArM verlängert die Gestattungen für Packungen von Adrekar® und Adenoscan® bis zum 31. Dezember 2023 gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c AMG (4).

Aktualisierung der AMK vom 26. Juni 2023: Das BfArM gestattet der Firma Sanofi-Aventis Deutschland GmbH mit Bescheid vom 6. Juni 2023 für Packungen von Adrekar® und mit Bescheid vom 12. Juni 2023 für Packungen von Adenoscan® die Inverkehrbringung in englischer Aufmachung gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c AMG. Die Gestattung für Adrekar® ist bis zum 22. September 2023 und die Gestattung für Adenoscan® bis zum 31. Oktober 2023 erteilt (2, 3).

AMK / Die Firma Sanofi-Aventis Deutschland GmbH informiert in einem mit dem BfArM abgestimmten Informationsschreiben über einen vorübergehenden Lieferengpass von Adenoscan® bis voraussichtlich 31. Oktober 2023 und Adrekar® bis voraussichtlich 22. September 2023 (1).

Die betroffenen Arzneimittel enthalten Adenosin als Antiarrhythmikum und koronaren Vasodilatator zur intravenösen Anwendung.

Laut Firma ist der Lieferengpass auf technische Probleme zurückzuführen, die die Wirkstoffproduktion beeinflussen. Es bestehen keine Risiken für Patienten durch derzeit auf dem Markt befindliche Chargen, die weiterhin verwendet werden können.

Nähere Informationen sowie Empfehlungen zu Behandlungsalternativen können dem Informationsschreiben der Firma entnommen werden.

Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, belieferte Institutionen angemessen zu informieren und Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit dem Lieferengpass von Adenosin-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

Quellen
1)   BfArM; Informationsschreiben zu den Lieferengpässen von Adenoscan® und Adrekar® Infusionslösungen. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM im Bereich Lieferengpässe (Zugriff am 15. Juni 2023)
2)   BfArM; Gestattung gem. § 10 Abs. 1a und 11 Abs. 1c AMG - befristet bis zum 22.09.2023. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM und ergänzende Informationen zu Lieferengpässen (Zugriff am 26. Juni 2023)
3)   BfArM; Gestattung gem. § 10 Abs. 1a und 11 Abs. 1c AMG - befristet bis zum 31.10.2023. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM und ergänzende Informationen zu Lieferengpässen (Zugriff am 26. Juni 2023)                                                                                                                                                                                        
4)   BfArM; Verlängerung der Gestattung gemäß §§ 10 Abs. 1a und 11 Abs. 1c AMG - befristet bis zum 31.12.2023. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM und ergänzende Informationen zu Lieferengpässen (Zugriff am 11. Oktober 2023)