In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Elzonris®Tagraxofusp Stemline Therapeutics1678106301.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Enspryng®SatralizumabRoche15638300
16666161
16204696
01.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Adtralza®TralokinumabLeo Pharma17394718
17394724
17394747
01.07.2021
HerstellerinformationLynparza®Olaparib29.06.2021
Rückrufe allgemeinSalbeitee-Auslese geschnitten, 110 g Bombastus-Werke0546723429.06.2021
Rote-Hand-Briefe28.06.2021
ChargenüberprüfungenTardyferon® Depot-Eisen(II)-sulfat 80 mg, 50 RetardtablettenDepot-Eisen(II)-sulfat 80 mgPierre Fabre Pharma0249403528.06.2021
HerstellerinformationINOmax®Stickstoffmonoxid24.06.2021
ChargenrückrufSertralin Stada® 100 mg 50 FilmtablettenSertralinSTADAPHARM24.06.2021
Rote-Hand-BriefeVaxzevria23.06.2021
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Aufhebung der Regelungen und Empfehlungen zur Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln07.07.2020
Information der Institutionen und BehördenEMA/CHMP: Anwendungseinschränkungen für Fosfomycin-haltige Antibiotika 06.07.2020

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Lieferengpass von Cotrimoxazol (Sulfamethoxazol und Trimethoprim): Beschaffung ausländischer Ware über internationale Apotheken möglich - Update

Wirkstoff:
Cotrimoxazol (Sulfamethoxazol und Trimethoprim)
Datum:
11.10.2022

Ergänzung der AMK vom 11. Oktober 2022: Die Regelungen des Einzelimports nach § 73 (3) AMG gelten uneingeschränkt. Voraussetzung eines Einzelimports bleibt eine gültige Verschreibung. Krankenhaus- und krankenhausversorgenden Apotheken ist eine Bevorratung mit Arzneimitteln erlaubt (3).


AMK / Für Cotrimoxazol (Sulfamethoxazol und Trimethoprim)-haltige Arzneimittel diverser Hersteller, sowohl als Tabletten als auch Suspension zum Einnehmen, besteht in Deutschland derzeit ein Lieferengpass. Das voraussichtliche Ende wird seitens der Firmen auf Ende 2022 bis Mitte 2023 terminiert (1).


Die Antibiotika-Fixkombination ist indiziert zur Behandlung einer Vielzahl von Infektionen, wie z. B. Infektionen der oberen und unteren Atemwege, HNO-Infektionen (ausgenommen Streptokokken-Angina), Infektionen der Nieren und der ableitenden Harnwege und anderen. Die Kombination Sulfamethoxazol und Trimethoprim ist auf der Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gelistet.


Das BfArM informiert nun, dass Apotheken in Deutschland über den Einzelimport gemäß § 73 (3) AMG ein Kontingent an ausländischer Ware beziehen können (2). Dies geschieht über den Weg der internationalen Apotheken. Dies betrifft insbesondere die Lösung zum Einnehmen sowie die Injektionslösung der Firma Eumedica, die in den Aufmachungen Englisch/Arabisch, Norwegisch, Französisch, Englisch/Russisch, Niederländisch, Serbisch sowie Griechisch für den Import nach Deutschland verfügbar sind.


Die AMK bittet ApothekerInnen, diese Möglichkeit der Versorgung zu bedenken und PatientInnen sowie belieferte Institutionen angemessen zu informieren.


Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Cotrimoxazol-haltigen Arzneimitteln sind bitte unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /



Quellen
1)    PharmNet.Bund; Veröffentlichte Lieferengpassmeldungen. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Lieferengpass-Datenbank (Zugriff am 5. Oktober 2022)
2)    BfArM an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Sulfamethoxazol/Trimethoprim - Kompensationsoption zur aktuellen eingeschränkten Verfügbarkeit. (4. Oktober 2022)
3)    AMK an BfArM (Korrespondenz). (11. Oktober 2022)