In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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Zeige Ergebnisse 1251-1260 von 1274.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rückrufe allgemeinMidrospa 20, 1x21, 3x21 und 6x21 FilmtablettenDrospirenon, EthinylestradiolMithra Pharmaceuticals11353262
11353279
11353285
21.01.2020
Rückrufe allgemeinMicypra, 1x21, 3x21 und 6x21 Filmtabletten Cyproteron, EthinylestradiolMithra Pharmaceuticals11511815
11511821
11511838
21.01.2020
ChargenrückrufPantoprazol Puren 20 mg, 14, 30, 60 und 100 magensaftresistente Tabletten, Pantoprazol Puren 40 mg, 14, 15, 28, 60 und 100 magenPantoprazolPuren Pharma11357076
11357107
11357142
11357171
11357194
11357202
11357219
11357260
11357314
20.01.2020
ChargenrückrufQuetiapin Puren 25 mg, 100 FilmtablettenQuetiapinPuren Pharma1135743220.01.2020
ChargenrückrufBronchipret® TP, 50 und 100 Filmtabletten Primelwurzel-Trockenextrakt, Thymiankraut-TrockenextraktBionorica SE00168484
00168490
20.01.2020
Rote-Hand-BriefeImplanon NXT®EtonogestrelMSD Sharp & Dohme15.01.2020
ChargenrückrufLevodopa / Carbidopa / Entacapon Puren 100 mg / 25 mg / 200 mg, 125 mg / 31,25 mg / 200 mg und 175 mg / 43,75 mg / 200 mg, jeweils 175 FilmtableLevodopa / Carbidopa / EntacaponPharma11355769
11355798
11355858
14.01.2020
ChargenrückrufLevetiracetam Puren 250 mg, 500 mg, 750 mg und 1000 mg, jeweils 50, 100 und 200 Filmtabletten LevetiracetamPuren Pharma12532038
12532044
12532050
12532067
12532073
12532096
12532104
12532110
12532127
12536817
01253682
12536846
14.01.2020
ChargenrückrufLansoprazol Aurobindo 15 mg und 30 mg, jeweils 28, 56 und 98 magensaftresistente HartkapselnLansoprazolPuren Pharma10945003
10945026
10945055
10945061
10945078
10945084
14.01.2020
ChargenrückrufIbuprofen Puren Granulat 600 mg, 20 und 50 Beutel IbuprofenPuren Pharma11355166
11355172
14.01.2020
Zeige Ergebnisse 191-192 von 192.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenPRAC/EMA: Picato® (▼, Ingenolmebutat): Ruhen der Zulassungen als Vorsichtsmaßnahme empfohlen 20.01.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK: Merkmale eines potentiellen Missbrauchs Cannabis-haltiger Arzneimittel beachten 14.01.2020

Information der Institutionen und Behörden

Änderungen in der Verschreibungspflicht

Datum:
28.02.2022

AMK / Am 28. Februar 2022 wurde die 20. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) im Bundesanzeiger veröffentlicht (1). Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf am 11. Februar 2022 zugestimmt.

Die Änderungen der Anlage 1 der AMVV lauten wie folgt:

  • Die Position „Bilastin und seine Ester“ wird „in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 20 mg je abgeteilter Form, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene und Jugendliche ab zwölf Jahren angegeben ist“, von der Verschreibungspflicht ausgenommen.
  • Der Wirkstoff „Dexibuprofen“ wird „zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer maximalen Einzeldosis von 200 mg, einer maximalen Tagesdosis von 600 mg und einer Gesamtwirkstoffmenge von bis zu 4 g pro Packung bei leichten bis mäßig starken Schmerzen und einer Anwendungsdauer von bis zu 4 Tagen“ von der Verschreibungspflicht ausgenommen.
  • Kombinationen zur oralen Anwendung aus Ibuprofen (in maximaler Einzeldosis von 200 mg und maximaler Tagesdosis von 1 200 mg) und Paracetamol (in maximaler Einzeldosis von 500 mg und maximaler Tagesdosis von 3 000 mg) und einer Gesamtwirkstoffmenge von bis zu 4 g Ibuprofen und bis zu 10 g Paracetamol je Packung für die kurzzeitige symptomatische Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen werden von der Verschreibungspflicht ausgenommen. Die Positionen von „Ibuprofen“ und „Paracetamol“ werden jeweils um diese Ausnahme erweitert.
  • Die Position „Levodropropizin“ wird „zur oralen Anwendung bei Erwachsenen und Kindern ab dem vollendeten 2. Lebensjahr zur symptomatischen Therapie des Reizhustens und einer Anwendungsdauer von bis zu 7 Tagen“ von der Verschreibungspflicht ausgenommen.
  • Die Position „Parathyroidhormon vom Menschen“ wird neu gefasst zu „Parathyroidhormon“.
  • Die Positionen „DL-Methyldopa“ sowie „Schilddrüsenwirkstoffe“ werden gestrichen.
  • Weitere 47 Positionen werden neu der Verschreibungspflicht unterstellt.


Weiterhin wird § 3a der AMVV angepasst. Hintergrund ist der in Kürze erwartete Markteintritt von Lenalidomid-Generika und der damit verbundene Anpassungsbedarf bei T-Rezeptvordrucken. Die Aushändigung der aktuellen Gebrauchsinformation des verordneten Fertigarzneimittels durch die verschreibende Person an den Patienten entfällt, weshalb dieser Passus „und die aktuelle Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels“ (zweites Pflichtfeld auf dem T-Rezept) gestrichen wird. Die Gebrauchsinformation wird bei Abgabe in der Apotheke mit Aushändigung der Fertigarzneimittelpackung zur Verfügung gestellt.

Die alten Vordrucke des T-Rezeptes behalten ihre Gültigkeit. Sofern die Aut-idem-Substitution nicht ausgeschlossen wird, ist das zweite Pflichtfeld zu streichen. Nähere Informationen können der BfArM-Webseite entnommen werden (2).

Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger treten die Änderungen zum 1. März 2022 in Kraft. /

 

Quellen

1) BMG; Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (BAnz AT 28.02.2022 V1). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 28. Februar 2022)
2) BfArM; T-Rezept: BfArM informiert über Änderungen bei der Verschreibung von lenalidomidhaltigen Arzneimitteln. www.bfarm.de → Aktuelles → Presse → Pressemitteilungen (Zugriff am 22. Februar 2022)