In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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Zeige Ergebnisse 1331-1335 von 1335.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufPalexia retard 100 mg, „remedix“, 54 Retardtabletten Tapentadolremedix1099818114.10.2019
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Ondexxya®Andexanet alfa Portola1564057310.10.2019
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Obnitix®Mesenchymale Stromazellen Medac16128541
16128558
16128564
10.10.2019
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Besremi®Ropeginterferon AOP Orphan1520365410.10.2019
ChargenrückrufAlpha Lipon Aristo® 600 mg, 30, 60 und 100 Filmtabletten ThioctsäureAristo Pharma06897675
06897698
06897706
08.10.2019
Zeige Ergebnisse 201-205 von 205.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAMK: Estreva® 0,1 % Gel: Unverkäufliche Muster in der Vertriebskette entdeckt 12.11.2019
Information der Institutionen und BehördenAMK: Missbrauch von Dextromethorphan – auch Risiko für Serotonin-Toxizität beachten 12.11.2019
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungsplicht 05.11.2019
Information der Institutionen und BehördenPRAC/EMA: Lemtrada® (Alemtuzumab): Empfehlungen zur Anwendungsbeschränkung aktualisiert 04.11.2019
Information der Institutionen und BehördenAMK: Unerwartet hohes Risiko von Ringbrüchen bei generischen Vaginalringen 22.10.2019

Information der Institutionen und Behörden

BMG: Mengenbeschränkte Belieferung bzw. Abgabe von Paracetamol-haltigen Arzneimitteln durch Hersteller, pharmazeutische Großhändler und Apotheken

Datum:
24.03.2020

AMK / Der Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, informiert über eine verstärkte Nachfrage von Paracetamol-haltigen Arzneimitteln aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie und weist auf Maßnahmen zur Vermeidung von Versorgungsengpässen hin.

Zur Sicherstellung der weiteren bedarfsgerechten Versorgung mit Paracetamol-haltigen Arzneimitteln sollen nur für den akuten Behandlungsfall benötigte Mengen beliefert bzw. abgegeben werden.

Apotheken sollen im Rahmen der Beratung therapeutische Alternativen prüfen und Paracetamol-haltige Arzneimittel nur dann abgeben, wenn im individuellen Einzelfall keine therapeutische Alternative in Frage kommt. Es soll nur so viel abgegeben werden, wie für den akuten Behandlungsfall erforderlich ist. Diese Vorgaben gelten auch für den Versandhandel.

VertragsärztInnen werden gebeten, verschreibungspflichtige Paracetamol-haltige Arzneimittel nur nach Prüfung therapeutischer Alternativen und nur in der medizinisch notwendigen Packungsgröße zu verordnen.

Die AMK bittet ApothekerInnen, Patienten, die Paracetamol-haltige Arzneimittel erwerben möchten, angemessen zu beraten und mitzuhelfen einen Versorgungsengpass zu vermeiden. Die AMK informierte bereits über vermeintliche Risiken schwererer Krankheitsverläufe von COVID-19 bei Einnahme von z. B. Ibuprofen; Belege hierfür wurden nicht gefunden (Pharm. Ztg. 2020 Nr. 13, Seiten 86-87). /

Quellen
BMG an AMK (E-Mail-Korrespondenz); BMG-Spahn Lieferengpässe Paracetamol. (24. März 2020)