In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationSeptodont16.06.2023
Rote-Hand-BriefeGavreto®PralsetinibRoche Pharma16.06.2023
ChargenrückrufMeteozym®Pankreas-Pulver vom Schwein, SimeticonStegroPharm Arzneimittel02584809
07109119
16.06.2023
ChargenrückrufSertralin Heumann 50 mg FilmtablettenSertralinHeumann Pharma & Co. Generica KG03887618
03887624
03887682
16.06.2023
ChargenrückrufSertralin Heumann 50 mg Filmtabletten Heunet und Sertralin Heumann 100 mg Filmtabletten HeunetSertralinHeunet Pharma05890429
05890435
05890464
16.06.2023
Rote-Hand-BriefeAdakveo®CrizanlizumabNovartis Pharma15.06.2023
Rückrufe allgemeinPosterisan® akutLidocainDr. Kade Pharmazeutische Fabrik04957893
04957901
09.06.2023
HerstellerinformationBayer Vital08.06.2023
ChargenrückrufBiperiden-neuraxpharm® Injektionslösung 5 mg / ml, 5x1 ml AmpullenBiperidenneuraxpharm Arzneimittel0383142808.06.2023
Rote-Hand-Briefe07.06.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenPRAC/EMA: Fluorouracil und Analoga: Bewertung von Dihydropyrimidin-Dehydrogenase (DPD)-Screeningmethoden vor Therapiebeginn 19.03.2019
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Mögliche Interferenz bei klinischen Laboruntersuchungen durch Biotin-haltige Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel 12.03.2019
Information der Institutionen und BehördenAMK: Estramon conti® – Risiko von Minderwirkung, Hautirritation und mangelnder Klebkraft bei Verwechslung des Wirkstoffpflasters mit dem hautfarbenen Trockenmittel 26.02.2019
Information der Institutionen und BehördenColchicum-Dispert® und Colchysat® Bürger: Reduktion der Dosierung und maximalen Gesamtdosis pro Gichtanfall 19.02.2019
Information der Institutionen und BehördenPEI: Ungleichverteilung der Influenza-Impfstoffe in der Grippe-Saison 2018/2019: Verbraucherportal erweist sich als hilfreich 05.02.2019
Information der Institutionen und BehördenCHMP/EMA: Risikobewertungsverfahren zu potentiell krebserregenden Verunreinigungen in Sartanen: Herstellungsverfahren müssen überprüft werden; erneute Einschätzung zum toxikol. Risiko 04.02.2019
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht 29.01.2019
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 2018 29.01.2019
Information der Institutionen und BehördenAMK: Liste der (Chargen-)Rückrufe Sartan-haltiger Arzneimittel 14.01.2019

Information der Institutionen und Behörden

BMG: Einschränkung der gestatteten Bevorratung von vom Bund zentral beschafftem Paxlovid® (▼, Nirmatrelvir/Ritonavir) für Apotheken, krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken

Datum:
20.01.2023

AMK / Die Allgemeinverfügung des BMG zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 wurde neu gefasst und ist am 18. Januar 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.


Abweichend von der bisherigen Fassung, in der galt, dass Apotheken das vom Bund zentral beschaffte Arzneimittel Paxlovid® (▼, Nirmatrelvir/Ritonavir) in unbegrenzter Höhe bevorraten konnten, ist nun für Apotheken eine Bevorratung von maximal 20 Therapieeinheiten zulässig (1). Für krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken ist die Bevorratung auf bis zu 50 Therapieeinheiten begrenzt. Bereits vor Inkrafttreten dieser Neufassung ausgelieferte Packungen dürfen aber weiterhin bevorratet werden.


Die erlaubten Bevorratungsmengen wurden bereits mehrfach angepasst (2). Laut einem Begleitschreiben des BMG erfolgt die erneute Begrenzung aufgrund konkreter Verdachtsfälle auf auffällig hohe Bestellmengen sowie direkter Anfragen zu Möglichkeiten des Exports durch verschiedene Marktteilnehmer. Eine Abgabe an Empfänger außerhalb des Geltungsbereichs deutschen Rechts sowie das Handeltreiben (insbesondere der Export) von Paxlovid® sind unzulässig und werden weiterhin strafrechtlich verfolgt (3). /


Quellen
1) BMG; Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 vom 11. Januar 2023. (BAnz AT 18.01.2023 B5)
2) AMK; 05/22 Information der Institutionen und Behörden: AMK: Paxlovid® (Nirmatrelvir/Ritonavir): weiteres oral verfügbares antivirales Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf verfügbar – Update. www.arzneimittelkommission.de → AMK-Nachrichten (Zugriff am 19. Januar 2023)
3) BMG an ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (Korrespondenz). (17. Januar 2023)