In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 1511-1520 von 1638.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Herstellerinformation05.03.2024
ChargenrückrufFlanamoxAmoxicillin, FlucloxacillinDr. August Wolff Arzneimittel0859109305.03.2024
Chargenrückrufmedac0273646106.03.2024
ChargenrückrufSemintra®TelmisartanBoehringer Ingelheim Vetmedica1011401207.03.2024
Herstellerinformation11.03.2024
ChargenrückrufHeparin axicur® 60.000 I.E. Salbe, 100 gHeparinaxicorp Pharma1405227111.03.2024
ChargenrückrufOncofolic®Folinsäuremedac0437389611.03.2024
HerstellerinformationMicro Labs12.03.2024
Herstellerinformation12.03.2024
Herstellerinformation13.03.2024
Zeige Ergebnisse 241-244 von 244.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht17.07.2024
Information der Institutionen und BehördenCHMP/EMA: Ruhen der Zulassungen von Arzneimitteln empfohlen, deren Bioäquivalenzstudien von Synapse Labs Pvt. Ltd, Indien, durchgeführt wurden - Update31.07.2024
Information der Institutionen und BehördenPRAC/EMA: Mysimba (Naltrexon/Bupropion): Risiko schwerer Nebenwirkungen bei der gleichzeitigen Anwendung mit Opioiden31.07.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass bei Atomoxetin-haltigen Arzneimitteln aufgrund von Qualitätsmängeln: Empfehlungen der Fachgesellschaften veröffentlicht08.08.2024

Herstellerinformation

ASS 100 mg Hexal® 50 und 100 Tabletten: Irrtümliche Kennzeichnung mit 2D-Matrixcode bei 30 Chargen

Hersteller:
Hexal
Produkt:
ASS 100 mg Hexal® 50 und 100 Tabletten
Wirkstoff:
Acetylsalicylsäure
Datum:
26.03.2019
AMK / Die Firma Hexal AG informiert in Abstimmung mit der Regierung Oberbayern in einem Informationsschreiben, dass 30 Chargen des Arzneimittels ASS 100 mg Hexal® 50 und 100 Tabletten irrtümlicherweise mit einem 2D-Matrixcode versehen wurden. Eine Kennzeichnung gemäß EU-Fälschungsrichtlinie ist allerdings nicht vorgesehen.

Die Firma empfiehlt daher Apotheken betroffene Packungen ausschließlich über den vorhandenen Barcode zu scannen, da eine Verifikation des 2D-Matrixcode nicht notwendig beziehungsweise möglich ist. Ein Arzneimittelrisiko besteht nicht.

Weitere Informationen und Kontaktdaten der Firma sind dem Informationsschreiben zu entnehmen. /

Quellen
Sandoz Deutschland/ Hexal AG an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Veröffentlichung einer Information des Herstellers (19. März 2019)