In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufLaif® 900 Balance, 20, 60 und 100 Filmtabletten Johanniskraut-TrockenextraktBayer Vital 02298920
02298937
02455874
18.12.2018
ChargenrückrufPascorbin®, 50 ml Injektionslösung AscorbinsäurePascoe Pharmazeutische Präparate0058131018.12.2018
Rückrufe allgemeinCarbabeta 200, 50, 100 und 200 Tabletten Carbamazepinbetapharm Arzneimittel01388012
01388029
01388035
18.12.2018
Rückrufe allgemeinEvina, 20, 60 und 120 Kapseln α-Tocopherol, AscorbinsäureRodisma-Med Pharma03008195
03027873
00347034
18.12.2018
ChargenrückrufValsartan Aurobindo 40 mg, 28 Filmtabletten, Valsartan Aurobindo 80 mg und Valsartan Aurobindo 160 mg, jeweils 98 Filmtabletten ValsartanAurobindo Pharma09673858
09673887
09673918
17.12.2018
ChargenrückrufValsartan Puren 160 mg, 98 Filmtabletten (Dose) ValsartanPuren Pharma1130647517.12.2018
ChargenrückrufBronchialtee TAD Pharma, 50 g Granulat Thymiankraut-Trockenextrakt, Efeublätter-TrockenextraktTAD Pharma 1127756117.12.2018
ChargenrückrufRantudil® forte, 100 Hartkapseln und Rantudil® retard, 100 Hartkapseln AcemetacinMeda Pharma02736828
03351533
17.12.2018
ChargenrückrufSedaplus® Saft, 100 g und 200 g Lösung zum Einnehmen DoxylaminCNP Pharma 03080695
06785798
17.12.2018
Rote-Hand-BriefeDienogest / Ethinylestradiol-haltige KontrazeptivaDienogest / EthinylestradiolJenapharm12.12.2018
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Seebri Breezhaler® (Glycopyrroniumbromid) 44 Mikrogramm Hartkapseln mit Pulver zur Inhalation: Fälschungsverdachtsfall 28.12.2018
Information der Institutionen und BehördenAMK: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) 19.12.2018
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da! 19.12.2018

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Lieferengpass bei Cisatracurium: Empfehlung der AWMF und DGAI

Datum:
01.12.2020

AMK / Das BfArM hat die Fachkreise über einen Lieferengpass bei Cisatracurium informiert. Ein Marktanteil von bis zu 95 % kann betroffen sein und die Dauer des Engpasses ist derzeit nicht abschätzbar. Nun veröffentlichen die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) gemeinsam Empfehlungen für den Einsatz von Cisatracurium.

Das nicht-depolarisierende Muskelrelaxans Cisatracurium ist u. a. relevant für die Behandlung von COVID-19-Patienten und steht in Deutschland auf der Liste der Wirkstoffe, deren Bedarf wegen Behandlung von COVID-19-Patienten mit schwerstem ARDS (Acute Respiratory Distress Syndrome) bei Vollauslastung der vorhandenen Intensiv-Kapazitäten bis auf maximal 200 % gegenüber dem Normalbedarf (2019) auf Intensivstationen erhöht ist. Eine Relaxierung mit Cisatracurium wird bei schwerstem ARDS für eine 48-stündige Initialphase der ARDS-Therapie empfohlen.

Weitere zugelassene Arzneimittel aus der Substanzklasse der nicht-depolarisierenden Muskelrelaxantien sind neben Atracurium und Vecuronium, die in der WHO-Liste der unentbehrlichen Arzneimittel stehen, auch Rocuronium, Mivacurium und Pancuronium. Cisatracurium kann aufgrund seines besonderen Abbauwegs auch bei Patienten mit renaler und hepatischer Insuffizienz eingesetzt werden.

Die Fachgesellschaften empfehlen nun folgende Maßnahmen im Falle eines Engpasses:

  • Im Rahmen der Intensivtherapie von COVID-19 Patienten kann bei der Indikation zur Relaxierung alternativ auf Atracurium zurückgegriffen werden.
  • Äquieffektive Alternativen zur Relaxierung während Operationen sind bei Dosierung entsprechend der Fachinformationen (alphabetische Reihenfolge):
    Atracurium, Mivacurium, Pancuronium. Rocuronium und Vecuronium.
  • Der Einsatz von Cisatracurium für Operationen soll auf Patienten mit renaler oder hepatischer Insuffizienz konzentriert werden.
  • Bei zu operierenden Patienten mit renaler Insuffizienz ist Cisatracurium das Mittel der Wahl. Werden andere nicht-depolarisierende Muskelrelaxantien angewendet, muss die Dosierung dem Ausmaß der Niereninsuffizienz angepasst werden.
  • Alternative bei Patienten mit hepatischer Insuffizienz ist die dosisadaptierte und indikationsentsprechende Gabe der oben aufgeführten nicht-depolarisierenden Muskelrelaxantien.
     

Die AMK bittet ApothekerInnen versorgte Einrichtungen bzw. Stationen angemessen zu informieren.

Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit dem Lieferengpass von Cisatracurium sowie beim Einsatz entsprechender therapeutischer Alternativen sind bitte unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

Quellen
BfArM; Cisatracurium: Empfehlung der AWMF und DGAI vom 26.11.2020. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelzulassung → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe (Zugriff am 1. Dezember 2020)